

Das Angebot richtet sich an Bürger*innen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der Gemeinde Linnich (Postleitzahl 52441).
Zusätzlich sind Bürger*innen aus den Ortschaften Beeck (zu Geilenkirchen), Lindern (zu Geilenkirchen) und Brachelen (zu Hückelhoven) teilnahmeberechtigt.
Straßen |
Am Lamersberg |
Am Mühlenhof |
Am Weiher |
Bienengracht |
Gemeindeberg |
Gieses Wäeg |
Im Viereck |
Kurzgräet |
Moldeberg |
Professor-Schröder-Strasse |
Thelensgracht |
Thelgarten |
Zum Schlackenberg |
Straßen |
Am Park |
Am Ringofen |
Beecker Weg |
Birkenweg |
Bolleber |
Brachelener Str. |
Diekensweg |
Frankenstrasse |
Heidweg |
Hofstrasse |
Im Kuhkamp |
Im Südkamp |
Kornhausweg |
Leiffarther Str. |
Linderner Bahn |
Linnicherstr. (L228) |
Maarstrasse |
Neue Linner |
Oberste Hof |
Pastor-Pauli-Str. |
Schneckenweg |
Stiftsgasse |
Thomashofstrasse |
Ursulahof |
Weidengracht |
Winkelstrasse |
Straßen |
Aachener Gracht |
Alter Steinweg (L364) |
Am Güterbahnhof |
Annastrasse |
Asternstrasse |
Buttergasse |
Cäcilienweg |
Finkenweg |
Fliederstr. |
Fochsensteg |
Grabenstrasse |
Hauptstr. |
Haus-Horrig-Str. |
Hinkensweg |
Holter Weg |
Im Öldriesch |
Judenweg |
Kapbusch |
Kemperweg |
Kirchgrabenstrasse |
Klosterberg |
Kommend |
Körrenziger Weg |
Linderner Str. |
Linnicher Str. |
Minkespfädchen |
Neustrasse |
Pauweg |
Pfarrer Berrenberg Str. |
Randerather Weg |
Rischmühlenstr. |
Ritterstr. |
Ritzerfeldstr. |
Rochusstrasse |
Schurberg |
Schwalbenweg |
Schwarzer Weg |
Steigelchen |
Südstrasse |
Teichbachweg |
Thomasweg |
Tönishof |
Waidmühlenweg |
Wedauer Str. |
Die SL NaturEnergie projektiert, baut und betreibt seit über 20 Jahren Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW. Unser Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen.
Dabei legt SL großen Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürger. Zur SL NaturEnergie Unternehmensgruppe gehören mehr als 170 Energieanlagen mit über 350 Megawatt Leistung.
Unser Partner die BMR Unternehmensgruppe konzipiert seit 1999 für ihre Kunden effiziente Wind- und Sonnenenergieanlagen. Mit jahrelanger Erfahrung in einem anspruchsvollen Geschäftsfeld errichtet BMR innovative Kraftwerke deutschlandweit und leistet effizientes Betriebsmanagement.
Gemeinsam mit Ihnen setzen wir die Energiewende auch in Linnich-Gereonsweiler um.
Erfolgreich und nachhaltig.
Darlehensnehmer ist die „Bürgerwind Gereonsweiler GmbH & Co. KG“, eine eigens für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlage gegründete Tochtergesellschaft der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe.
Gesellschafter sind die SL NaturEnergie GmbH und die BMR Beteiligungsgesellschaft Nr.2 GmbH & Co. KG, die somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlage interessiert sind.
Standort | Gereonsweiler |
Anzahl | 1 Windenergieanlage |
Typ | 1 x Nordex N117/3600 |
Leistung | 3,6 MW |
Nabenhöhe | 120 m |
Windenergieprognose | ca. 6,50 Mio. kWh pro Jahr |
Sauberer Strom für ca. | 2.500 Haushalte |
Inbetriebnahme | Winter 2021 |
CO2 Ersparnis ca. | 5.700 Tonnen pro Jahr |
Die Finanzierung der Windenergieanlage erfolgt über mehrere Bausteine. Zum einen mittels Bankdarlehen über 3.355.000,- Euro, zum anderen mittels Eigenkapital über 100.000,- Euro und zum dritten über Nachrangdarlehen über insgesamt 1.000.000,- Euro.
Ein finanzielles Engagement ist schon ab 500,- Euro möglich. Ein darüberhinausgehender Betrag muss durch 500 teilbar sein. Maximal sind 25.000,- Euro für natürliche Personen möglich.
Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.
Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.
Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument Risikohinweise beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.
Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Nachrangdarlehen um eine unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken. Risikominimierende Punkte für Anleger sind:
Um den regionalen Bezug der Darlehensgeber zu gewährleisten, haben nur Anwohnerinnen und Anwohner in einem Umkreis von 3,5 km zu den Anlagen exklusives Zeichnungsrecht. Eine Übersicht, ob Sie in den Beteiligungsradius fallen, finden Sie unter dem Reiter Exklusivangebot.
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Zeichnungserklärung des jeweiligen Anlegers) und endet für alle Anleger einheitlich am 30.11.2041.
Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 30.11.2022.
Ja, der Anleger hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 30.11.2031. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal EUR 100.000,- gekündigt werden können.
Auch der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 30.11.2031. Bei Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.
Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge selbstverständlich bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch den Eigentümer des Windparks ausgeglichen.
Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abge-schlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Für die Berechnung der jährlichen Erträge wurden zwei unabhängige Windgutachten herangezogen. In den Windgutachten wurden bereits alle betriebsbedingten und planbaren Abschaltungen sowie Reduktionen der Windenergieanlagen (z. B. durch Fledermaus- oder Schattenabschaltungen) berücksichtigt.
Auf Basis dieser Windgutachten wurde eine konservative Kalkulation erstellt, um eine solide Finanzierung sicherzustellen.
Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. SL NaturEnergie hat über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen. Neben den Anlagen in Linnich betreibt das Unternehmen mit Firmensitz in Gladbeck rund 170 weitere Erneuerbare Energieanlagen mit über 350 Megawatt Leistung in ganz NRW.
Die Gestattung zur Veröffentlichung des Vermögensanlagen-Informationsblattes – siehe Reiter „Investitionsangebot“ – erfolgte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) am 18.11.2021.
Hier können Sie uns bequem Ihre Anfrage senden - die wichtigsten Anlegerfragen und unsere Antworten haben wir für Sie unten notiert.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Zahlen und Termine zu diesem Projekt bereit.
Laufzeit | Zins p.a. | Tilgung | Zinstermin | Fälligkeit |
20,00 Jahre | 5,00 % p. a. | Endfällig | 30.11. | Endfällig am 30.11.2041 |
Beteiligung: | 1.000.000,- Euro |
Darlehensart: | Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt |
Zinszahlungsrhythmus: | jährlich, nachschüssig (act/365) |
Verfügbar ab: | 24.11.2021 |
Mindestanlagebetrag: | 500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag. |
Maximalanlagebetrag: |
Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehens- kontingent, für natürliche Personen jedoch maximal 25.000,- Euro |
Downloads: | |
Darlehensvertrag: |
Annahme: Darlehenseinzahlung über 10.000,- Euro zum 01.12.2021.
Jahr | Fälligkeit | Zahlung brutto (vor Steuern) |
davon Zinsen |
davon Tilgung |
Status |
---|---|---|---|---|---|
1 | 30.11.2022 | € 498,63 | € 498,63 | € 0,00 | ausstehend |
2 | 30.11.2023 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
3 | 30.11.2024 | € 501,37 | € 501,37 | € 0,00 | ausstehend |
4 | 30.11.2025 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
5 | 30.11.2026 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
6 | 30.11.2027 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
7 | 30.11.2028 | € 501,37 | € 501,37 | € 0,00 | ausstehend |
8 | 30.11.2029 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
9 | 30.11.2030 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
10 | 30.11.2031 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
11 | 30.11.2032 | € 501,37 | € 501,37 | € 0,00 | ausstehend |
12 | 30.11.2033 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
13 | 30.11.2034 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
14 | 30.11.2035 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
15 | 30.11.2036 | € 501,37 | € 501,37 | € 0,00 | ausstehend |
16 | 30.11.2037 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
17 | 30.11.2038 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
18 | 30.11.2039 | € 500,00 | € 500,00 | € 0,00 | ausstehend |
19 | 30.11.2040 | € 501,37 | € 501,37 | € 0,00 | ausstehend |
20 | 30.11.2041 | € 10.500,00 | € 500,00 | 10.000,00 | ausstehend |
Summe | € 20.005,48 | € 10.005,48 | € 10.000,00 |
Für aktuelle Informationen zum Bürgerwindpark Gereonsweiler besuchen Sie uns auf der Homepage unter www.windpark-gereonsweiler.de
Anleger haben das Recht, ihr Dar-lehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres zu kündigen soweit eine Kündigungs-summe von jährlich maximal 100.000 Euro nicht überschritten wird.
Erstmalig besteht die Kündigungs-möglichkeit zum 30.11.2031.
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.