Häufige Fragen

Hintergrund Schwarmfinanzierung

Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?

Die Klimaschwarm Plattform vermittelt Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese sind – wie der Name schon sagt – (1) nachrangig und haben (2) qualifizierten Rangrücktritt.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen?

Wie bei den meisten Investitionen handeln die Anleger im Klimaschwarm auf eigene Verantwortung und sollten wissen, wieviel Risiko sie persönlich eingehen möchten. Anleger sollten sich daher immer genau mit den ausführlich dargestellten Projektrisiken vertraut machen. Eine individuelle Beratung erfolgt nicht.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht. Projekte sind unabhängig voneinander, das heißt, die Insolvenz eines Projekts hat keinen Einfluss auf andere Projekte der Plattform.

Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen. Die Klimaschwarm Plattform fungiert lediglich als Vermittler und verfügt zu keinem Zeitpunkt über die Gelder.

Geldanlage mit Klimaschwarm

Können Unternehmen, Vereine oder Verbände ebenfalls Kredite vergeben?

Ja. Bitte geben Sie im Investitionsprozess Ihren Rechtsstatus als juristische Person entsprechend an. Oder kontaktieren Sie uns einfach direkt.

Welche Beträge kann ich anlegen? Gibt es einen Mindestbetrag?

Der Mindestbetrag beträgt 500,- Euro, der Höchstbetrag 25.000,- Euro pro Person.

Kann jeder sehen, dass ich ein Darlehen vergeben habe?

Nein. Ihre Darlehensvergabe wird nicht auf der Website von www.klimaschwarm.de angezeigt.

Was kostet mich die Nutzung der Klimaschwarm Plattform?

Nichts. Registrierung und Darlehensvergabe sind kostenfrei.

Muss ich mich als Anleger auf der Plattform registrieren?

Ja. Eine einmalige Registrierung ist notwendig, um sensible Projektdetails einzusehen und investieren zu können. Mit der Registrierung legen Sie Ihr Benutzerkonto an.

Werde ich als Anleger bei Klimaschwarm beraten?

Nein. Die Plattform fungiert lediglich als Vermittler. Sie investieren auf eigene Verantwortung. Klimaschwarm stellt jedoch sicher, dass Projektdetails und -risiken umfassend und verständlich dargestellt werden.

Muss ich auf die Zinsen Steuern zahlen?

Ja. Wie bei anderen Kapitalerträgen sind die Zinsen steuerpflichtig. Geben Sie sie bitte im Rahmen Ihrer Steuererklärung an. Die Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist leider nicht möglich.

Klimaschwarm Konditionen

Wie kann ich mein Benutzerkonto bei Klimaschwarm löschen?

Ihr Benutzerkonto können Sie jederzeit per Textform löschen. Schreiben Sie uns einfach per E-Mail, Brief oder Fax Ihren Wunsch nach der Auflösung Ihres Benutzer-kontos.

 

  • Sollten Sie noch einen laufenden Kredit mit ausstehenden Zins- und Tilgungsleistungen besitzen, so ist die Auflösung Ihres Kontos erst nach vollständiger Rückzahlung des Kredits möglich.

Wer zahlt die Zinsen aus und wann erhalte ich diese?
  • Sie erhalten die Zinsen direkt von der Projektgesellschaft auf Ihr Konto überwiesen. In der Regel erfolgt die Zahlung am Ende des Zinsjahres oder (falls abweichend) gemäß des im Darlehensvertrag definierten Zahlungsrhythmus.

Wann überweise ich meinen Anlagebetrag?
  • Überweisen Sie Ihre Geldanlage bitte innerhalb von drei Werktagen.

Wie kann ich ein Darlehen vergeben?
  • Die Darlehensvergabe ist ganz einfach. Wählen Sie ein Projekt aus und klicken Sie auf „Jetzt online investieren“, um den Vergabeprozess zu starten.

Wer bestimmt die Darlehenskonditionen?
  • Die Projektgesellschaft (= Darlehensnehmer) bestimmt alle Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsart etc.). Die Klimaschwarm Plattform steht der Projektgesellschaft dabei beratend zur Seite.

Kann ich einen Freistellungsauftrag / Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?
  • Leider nicht, denn die Klimaschwarm Plattform ist keine Bank. Geben Sie die erhaltenen Zinsen bitte im Rahmen Ihrer Steuererklärung an.

Sonstiges

Wie sicher sind meine Daten beim Klimaschwarm?
  • So sicher wie technisch möglich. Die Dateneingabe und -übertragung wird stets durch eine verschlüsselte Verbindung gesichert (SSL-Zertifikat). Dennoch weisen Datenüber-tragungen im Internet – das gilt für alle Webseiten – grundsätzlich Sicherheitslücken auf, so dass ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte nicht garantiert ist.

Wie ändere ich meine Bankverbindung?

    • Ändern Sie diese einfach – wie auch alle anderen persönlichen Daten – jederzeit in Ihrem Benutzerkonto.