Grünstromkraftwerk Kirchensittenbach
Teilnahmeberechtigung
Ab Vertriebsstart ist eine Zeichnung im ersten Schritt nur für volljährige EinwohnerInnen aus 91241 Kirchensittenbach für zwei Wochen möglich.
Sollte das zur Verfügung stehende Volumen über € 100.000 vor Ort nicht vollständig platziert werden, können sich nach diesen zwei Wochen auch andere Interessenten an dem Solarpark finanziell engagieren.
Die MHB Montage GmbH
Die MHB Montage GmbH hat sich auf die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und Speicherkonzepten spezialisiert. Die Gesellschaft wurde 2014 gegründet und hat ihren Sitz in Merkendorf (Mittelfranken) und weitere Standorte in Offenburg sowie Dessau-Roßlau und in Lippetal-Lippborg. Die MHB Montage GmbH hat bisher ca. 100 Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von rund 500 MWp realisiert (http://www.mhb-montage.de).
Die Projektgesellschaft (= Darlehensnehmer)
Die PV-Anlage in Kirchensittenbach wurde von der MHB Montage GmbH geplant und realisiert und wird von einer eigens gegründeten Projektgesellschaft, der Grünstromkraftwerk Kirchensittenbach GmbH & Co. KG, betrieben. Die Projektgesellschaft wurde am 13.12.2022 gegründet und betreibt außer der PV-Anlage in Kirchensittenbach kein weiteres Geschäft.
Die Projektgesellschaft hat erfolgreich an der Ausschreibung vom 01.03.2024 der Bundesnetzagentur teilgenommen und einen Zuschlag erhalten. Der Zuschlag (5,30 ct. / kWh) sichert die Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Zudem hat die Gesellschaft für das Jahr 2025 einen sogenannten PPA-Vertrag abgeschlossen, der eine höhere Vergütung aufweist (6,624 ct. / kWh). Auch zukünftig soll dieses Instrumentarium eines PPA-Vertrages genutzt werden, wenn eine PPA-Vergütung höher ist als die EEG-Vergütung.
Die Photovoltaikanlage
Im Jahr 2024 wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Kirchensittenbach im mittelfränkischen Landkreis Nürnberger Land eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet, und zwar auf der Gemarkung Treuf, Flurnummer 172, 197 und 198.
Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgte zum 19.12.2024. Die Nennleistung der Anlage beträgt 6.001,60 kWp. Insgesamt wurden in der Anlage 13.640 Module des Herstellers Phone Solar Technology Co., Ltd mit jeweils einer Nennleistung von 440 Wp sowie 17 Wechselrichter des Herstellers Huawei Technology Deutschland GmbH mit einer Nennleistung von jeweils 300 kW verbaut.
Der prognostizierte spezifische Jahresenergieertrag beträgt 1.045 kWh / kWp.
Die Betriebsführung der Anlage erfolgt durch die MHB Montage GmbH, welche mit der Betriebsführung von Photovoltaikanlangen eine langjährige Erfahrung aufweist und dies für deren eigenen Bestandsanlagen als auch für Dritte leistet.
Die Finanzierung
Die Projektgesellschaft hat die Photovoltaikanlage mit Kaufvertrag vom 19.01.2025 zu einem Festpreis von € 3.480.928,00 (€ 580 / kWp) erworben. Eine Regionalbank hat zur Finanzierung ein Darlehen über € 2.700.900 zur Verfügung gestellt, welches auch bereits vollständig ausbezahlt wurde. Das Bankdarlehen ist bis zum 31.12.2034 komplett getilgt. Aus Eigenkapital wurden € 680.028 für die Kaufpreiszahlung verwendet. Weiterhin sollen € 100.000 über das angebotene Nachrangdarlehen finanziert werden. Für diesen Betrag hat der Verkäufer der Projektgesellschaft (= Käufer) einen Zahlungsaufschub eingeräumt.
Sollten die € 100.000 nicht komplett eingeworben werden können, wird die Differenz über zusätzliches Eigenkapital bzw. Gesellschafterdarlehen ausgeglichen.
Die Nachrangdarlehen
Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 30.06.2035. Die Verzinsung beträgt 4,00 % pro Jahr und erfolgt ab dem Tag, an dem der Nachrangdarlehensbetrag auf dem Konto der Projektgesellschaft eingeht. Die erste Zinszahlung erfolgt zum 30.06.2026, die letzte zum 30.06. 2035. Die Tilgung erfolgt endfällig zum 30.06.2035.
Konditionen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt
Weshalb investieren?
- Gut für das Klima und Ihre Rendite
- Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
- Unterstützung der Energiewende
- Erfahrener Projektentwickler
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?
Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.
Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.
Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.
Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?
Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument Risikohinweise beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter Downloads.
Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.
Wer kann investieren?
Ab Vertriebsstart ist eine Zeichnung im ersten Schritt nur für volljährige EinwohnerInnen aus 91241 Kirchensittenbach für zwei Wochen möglich.
Sollte das zur Verfügung stehende Volumen über € 100.000 vor Ort nicht vollständig platziert werden, können sich nach diesen zwei Wochen auch andere Interessenten an dem Solarpark finanziell engagieren.
Welche Laufzeit hat das Darlehen?
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.06.2035.
Wann erfolgt die erste Zinszahlung?
Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.06.2026.
Was muss bei der Besteuerung beachtet werden?
Bei den Zinsen handelt es sich steuerlich gesehen bei den Darlehensgeber:innen um Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Der Darlehensnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale muss der Darlehensnehmer beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen, damit dann ggf. ebenso die Kirchsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden kann.
Ein Freistellungsauftrag kann nicht entgegengenommen werden.
Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 30.06.2035. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?
Hier greift eine Besonderheit: Sollten die € 100.000 nicht komplett eingeworben werden können, wird die Differenz über zusätzliches Eigenkapital bzw. Gesellschafterdarlehen ausgeglichen.
Wer erhält das investierte Geld?
Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?
Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt die MHB Montage GmbH.
Aktuelles
Vertriebsstart: Montag, den 16.06.2025 um 9 Uhr