Kölner Wärmeprojekt “Neusser Straße”

Anbieter der Vermögensanlage: NatCon Grünes Wohnen GmbH & Co. KG
Progress updated: 99%
Laufzeit
10 Jahre
Zins p.a.
4,50 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Jährlich, von Mai 2027 - Mai 2036

Die Nachrangdarlehen

Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 31.05.2036. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt in 10 gleichbleibenden Raten in Höhe von 10% des Darlehensbetrages. Tilgungsbeginn ist der 31.05.2027, die letzte Tilgungsrate ist am 31.05.2036 fällig. Die jährliche Verzinsung beträgt 4,50 %. Erstmalig werden Zinsen zum 31.05.2027, letztmalig zum 31.05.2036 ausbezahlt.

 

 

Die Projektgesellschaft (Darlehensnehmer):
NatCon Grünes Wohnen GmbH & Co. KG

Die Projektgesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der naturstrom AG, einem bundesweit tätigen unabhängigen Ökostrom- und Ökogasanbieter. Neben dem neuen Wärmeprojekt in der Neusser Straße betreibt die Projektgesellschaft bereits erfolgreich vier weitere Wärmeprojekte in Köln.

 

 

Das Wärmeprojekt Köln “Neusser Straße”:

 

Mit den Nachrangdarlehen investieren Sie in eine rein strombasierte Wärmeerzeugungsanlage und eine Aufdach-Photovoltaikanlage, die beide in der Neusser Straße 363 – 365d im Kölner Stadtteil Nippes in dem dort neu entstandenen Wohnquartier „Hö“ zur Bereitstellung der Raumwärme, Wärme für Trinkwarmwasser und Quartiersstrom installiert wurde. Das Wohnquartier wurde entwickelt durch die WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH mit Hauptsitz in Köln und umfasst 37 Wohnungen in 3 Gebäudeteilen.

Zur Erzeugung der Gebäudewärme kommen in der im Kellergeschoss eines der Quartiersgebäude befindlichen Energiezentrale zwei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit jeweils 45 Kilowatt thermischer Leistung zum Einsatz. Die Wärmepumpen nutzen Umgebungsluft als Luftquelle, die entsprechenden Außeneinheiten sind auf dem Dach des Gebäudes montiert. Zur Wärmeerzeugungsanlage gehört ein 2 m³ großer Pufferspeicher der Firma Juratherm GmbH. Die Aufdach-Photovoltaikanlage hat eine Gesamtleistung von 41,82 kWp. Hierfür sind 102 Module sowie 2 Wechselrichter installiert, deren Jahresstromproduktion von rund 34 MWh einen Teil des Strombedarfs der Wärmeenergiezentrale decken soll. Der restliche produzierte Strom wird direkt durch die Quartiersbewohner genutzt.

Nutzungsrechte an den Gebäude- und Dachflächen wurden vertraglich und durch grundbuchlich eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für die Projektgesellschaft gesichert.

Bei der Wärmelieferung handelt sich um ein Contractingmodell, bei dem die Projektgesellschaft mit der Eigentümergemeinschaft einen Wärmeliefervertrag (Contractingvertrag) abgeschlossen hat und diese wiederrum mit den einzelnen Eigentümern die Wärmelieferung vertraglich vereinbart. Die Contractingvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Energieerzeugungsanlagen ist erfolgt. Die Wärmelieferung ist zum 01.06.2026 gestartet. Der Bezug des Wohnquartiers beginnt Ende Juli 2026.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Gesamtkosten in Höhe von € 576.256 werden wie folgt finanziert:

  • Investitionszuschuss: € 123.000
  • Eigenkapital naturstrom AG: € 113.256
  • Nachrangdarlehen: € 340.000

Sollten die Nachrangdarlehen nicht komplett über die angebotenen € 340.000 gezeichnet werden, wird dies durch ein Gesellschafterdarlehen der naturstrom AG ausgeglichen.

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Konditionen

Volumen
340.000,- Euro
Zinsen p.a.
4,50 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 31.05., erstmalig zum 31.05.2027
Verfügbar ab
23.07.2026
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
Jährlich, von Mai 2027 - Mai 2036

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Erfahrener Projektentwickler
  • Reine Projektfinanzierung
  • Unterstützung der Energie- und Wärmewende

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.05.2036.

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.05.2027.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.05.2036. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag durch ein Gesellschafterdarlehen der naturstrom AG ausgeglichen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

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Vertriebsstart: 23. Juli um 10:30 Uhr