Kölner Wohnquartier LÜCK – Kurzläufer

Anbieter der Vermögensanlage: Green Estate Two GmbH & Co. KG
100%
Erfolgreich finanziert
Progress updated: 100%
Laufzeit
1,75 Jahre
Zins p.a.
3,5 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.09.2026

Die Nachrangdarlehen

Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 30.09.2026. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt über die Auszahlung der Fördergelder. Der jährliche Zins beträgt 3,50 %. Die Zinszahlung erfolgt einmalig zum 30.09.2026, und zwar für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum 30.09.2026.

 

 

Die Betreibergesellschaft: Green Estate Two GmbH & Co. KG

 

Betreiberin der Wärmeversorgung des Wohnquartiers ist die Green Estate Two GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG, einem bundesweit tätigen unabhängigen Ökostrom- und Ökogasanbieter mit über 300.000 Kunden. Die Betreibergesellschaft übernimmt den Betrieb des gesamten Energiesystems inklusive Wartung, Service und Monitoring. Die Errichtung des Energiesystems soll bis zum Ende des 3. Quartals 2025 erfolgen.

 

 

Das Wärmekonzept des Quartiers

 

Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in eine strombasierte Wärmeenergieerzeugungsanlage in Köln. Die Wärmeenergieerzeugungsanlage wird auf den Grundstücken Subbelrather Straße 486 – 494 in 50825 Köln, Stadtteil Ehrenfeld, in einem dort neu entstehenden Wohnquartier zur Bereitstellung der Wärme realisiert. Das Wohnquartier wird entwickelt durch die WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH – mit Hauptsitz in Köln – und umfasst 216 Wohnungen in 4 Gebäudeteilen.

Zur Erzeugung der Gebäudewärme sollen in der im Kellergeschoss eines der Quartiergebäude befindlichen Energiezentrale eine Wasser/WasserWärmepumpe des Modells 30XWHPZE der Firma Carrier GmbH mit 352 Kilowatt thermischer Leistung sowie eine Power-to-Heat-Anlage der Firma ENERPIPE GmbH, Model EnerHEAT R-EH mit 250 Kilowatt Leistung zum Einsatz kommen. Die Wärmepumpe soll über eine Abwasserwärmenutzungsanlage Therm-Liner Form A der Firma UHRIG GmbH, die in der nahegelegenen Kanalisation installiert wird, versorgt werden. Die Anlage besteht aus 166 Modulen mit einer Gesamtlänge von 119 Metern und erbringt eine thermische Entzugsleistung von 280 KW vor der Wärmepumpe.

Ergänzt wird die Erzeugungsanlage durch einen 14 m³ großen Pufferspeicher der Firma Behälter- und Speichertechnik Dattenhausen GmbH (BTD) vom Anlagentyp BTD-PUS-LZU 20.000 / 2000 / 6 unterirdisch sowie eine Aufdach-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 98 kWp: Hierfür sind 239 Module der Firma Hanwha Q Celss Ltd. vom Anlagentyp Q.Peak, Duo M-G11, 410 WP sowie 10 Wechslerichter der Firma Huawei Technologies GmbH vom Modultyp SUN2000-15 KTL-M0 vorgesehen, deren Jahresstromproduktion von rund 175 MWh den Strombedarf der Energiezentrale decken soll.

Die Verteilung der Wärme sowie die Übergabe an die Anschlussnehmer erfolgt über das Quartierswärmenetz, das bauseits erstellt wird und anschließend durch die Eigentümergemeinschaft des Quartiers betrieben wird. Es handelt sich um ein Contractingmodell, bei dem die Betreibergesellschaft mit der künftigen Eigentümergemeinschaft einen Wärmeliefervertrag (Contractingvertrag) abschließt und diese wiederrum mit den einzelnen Eigentümern die Wärmelieferung vertraglich vereinbart. Die Contractingvertragslaufzeit beträgt 15 Jahre.

Der Technikraum für die Energiezentrale mit einer Nutzfläche von rund 55 m² sowie Grundstücksflächen für die Erdverlegung der Pufferspeicher und die Anbindungsleitungen der Abwasserwärmenutzungsanlage werden durch die Betreibergesellschaft für die Dauer des Contractingvertrags für 50 € p.a. gepachtet. Nutzungsrechte am Gebäude und den Freiflächen werden durch grundbuchlich eingetragene Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten für die Betreibergesellschaft gesichert.

Die Fertigstellung ist zum Ende des 3. Quartals 2025 geplant. Der Wärmelieferbeginn ist zum 01.11.2025 vereinbart und kann je nach Baufortschritt des Quartiers und der Energieerzeugungszentrale bei Bedarf vorgezogen werden. Die vollständige Fertigstellung des Quartiers und damit vollständige Wärmeabnahme im Quartier ist ebenfalls zum 01.11.2025 geplant.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf € 2.383.190. Eigenkapital ist in Höhe von EUR 349.090 vorgesehen sowie Fördergelder des Förderprogramms „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA): aus dem Modul I in Höhe von EUR 140.100, welches bereits ausbezahlt wurde, sowie aus dem Modul II über EUR 794.000, welches bereits beantragt wurde und mit dieser Vermögensanlage vorfinanziert werden soll. Daneben wird noch über eine weitere Vermögensanlage des Emittenten ein Nachrangdarlehen über € 1.100.000 zur Finanzierung eingeworben.

Konditionen

Volumen
794.000,- Euro
Zinsen p.a.
3,5 %
Zinszahlungsrhythmus
einmalig und rückwirkend zum 30.09.2026
Verfügbar ab
18.12.2024
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 10.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 30.09.2026

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Erfahrener Projektentwickler
  • Reine Projektfinanzierung
  • Unterstützung der Energiewende

 

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.09.2026.

Die Zinsen sind nachschüssig einmalig zum Laufzeitende, den 30.06.2026 fällig. Ab Zahlungseingang beträgt die jährliche Verzinsung 3,50 % p.a.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 30.09.2026. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Hier greift eine Besonderheit: Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch die NATURSTROM AG ausgeglichen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

Aktuelle Informationen zum Kölner Wohnquartier LÜCK finden Sie unter: https://www.naturstrom.de/immobilienwirtschaft/referenzprojekt-quartier-lueck.