Kölner Wohnquartiere
Die Nachrangdarlehen
Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 30.06.2034. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt in 9 Raten. Die Raten 1 – 8 betragen 11 %, die 9. und letzte Rate 12 % des Darlehensbetrages. Tilgungsbeginn ist der 30.06.2026, die letzte Tilgungsrate ist am 30.06.2034 fällig. Die jährliche Verzinsung beträgt 4,25 %. Erstmalig werden Zinsen zum 30.06.2026, letztmalig zum 30.06.2034 ausbezahlt.
Die Betreibergesellschaft: Green Estate One GmbH & Co. KG
Betreiberin der Wärmeversorgung der Wohnquartiere ist die Green Estate One GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der naturstrom AG, einem bundesweit tätigen unabhängigen Ökostrom- und Ökogasanbieter mit über 300.000 Kunden. Die Betreibergesellschaft übernimmt den Betrieb der gesamten Wärmeenergiesysteme inklusive Wartung, Service und Monitoring. Die Errichtung der Energiezentralen ist bereits abgeschlossen.
Die Finanzierung
Die Gesamtkosten der Projekte beliefen sich auf EUR 666.600. Eigenkapital ist in Höhe von EUR 166.600 bereits vollständig eingebracht. Die naturstrom AG hat ein Gesellschafterdarlehen über 500.000 € zur Begleichung der restlichen Investitionskosten gewährt, das mit den Nachrangdarlehen abgelöst werden soll.
Das Wärmekonzept des Quartiers
Es handelt sich um Contractingmodelle, bei dem die Betreibergesellschaft mit den Eigentümergemeinschaften einen Wärmeliefervertrag (Contractingvertrag) über 10 Jahre abgeschlossen hat.
Die Nutzungsrechte an den Gebäuden, Gebäudeteilen und Freiflächen wurden vertraglich und durch grundbuchlich eingetragene beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für die Betreibergesellschaft gesichert.
Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in drei Wärmeenergieerzeugungsanlagen:
Konditionen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt
Weshalb investieren?
- Gut für das Klima und Ihre Rendite
- Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
- Erfahrener Projektentwickler
- Reine Projektfinanzierung
- Unterstützung der Energiewende
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?
Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.
Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.
Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.
Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?
Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.
Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.
Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.06.2034.
Wann erfolgt die erste Zinszahlung?
Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.06.2026.
Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 30.06.2034. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.
Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?
Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen weiterhin durch das bestehende Gesellschafterdarlehen der naturstrom AG ausgeglichen.
Wer erhält das investierte Geld?
Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Aktuelles
Vertriebsstart: 16. April um 9 Uhr