NSE Oberfranken

Anbieter der Vermögensanlage: NaturStromErzeugung Oberfranken GmbH & Co. KG
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Laufzeit
10.5 Jahre
Zins p.a.
3,5 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
10 % jährlich, erstm. ab Ende 2019

Grußwort

Liebe Anlegerinnen und Anleger,

ich freue mich, Ihnen nun ein zweites Projekt auf dieser Plattform anbieten zu können. Wieder geht es um eine Investition in erneuerbare Energien.

Dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist, wissen wir alle. Doch statt zu sinken, steigen die energiebedingten Treibhausgasemissionen in Deutschland wieder. Der Klimaschutz ist eine riesige Leerstelle der großen Koalition; die Klimaziele für 2020 wurden einfach aufgeschoben. Gerade jetzt ist es wichtig, Initiative zu zeigen. Gerade jetzt ist es wichtig, erneuerbare Energien zu fördern.

Das Portfolio der NSE Oberfranken beinhaltet mit Sonne und Wind gleich zwei erneuerbare Energiequellen. Die insgesamt 27 Erzeugungsanlagen mit einer Gesamtleistung von über 67 MW sind über verschiedene Standorte verteilt, so dass eine gute Risikostreuung erreicht wird. Alle Anlagen sind bereits in Betrieb und erwirtschaften durch die garantierte Einspeisevergütung stabile Erträge.

Ergreifen Sie jetzt Initiative: Legen Sie Ihr Geld rentabel und nachhaltig an und finanzieren Sie mit uns den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien!

Wolfgang Lorenz

Geschäftsführer der Projektgesellschaft

 

Kurzbeschreibung

Seit fast 20 Jahren macht sich NATURSTROM – einer der profiliertesten Ökostromversorger Deutschlands – für die Energiewende stark. Bundesweit sind bisher ca. 300 neue Erzeugungsanlagen für Strom aus Sonne, Biomasse, Wind- und Wasserkraft entstanden, die ohne die Unterstützung der NATURSTROM AG nicht gebaut worden wären.

Im Zuge dieses Engagements wurde 2011 die NaturStromErzeugung Oberfranken GmbH & Co KG (NSE Oberfranken) als 100%-Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG gegründet und mit ca. 17,50 Mio. € an Eigenkapital ausgestattet.

Die NSE Oberfranken betreibt drei eigene erneuerbare Energie-Anlagen (Direktanlagen) und beteiligt sich an sechs Projektgesellschaften (Finanzbeteiligungen), die wiederum selbst 24 Ökokraftwerke betreiben. Bei den Finanzbeteiligungen ist die NSE Oberfranken entweder Alleingesellschafter oder hat eine Kapitalmehrheit.

Mithilfe ihrer konservativen Investitionsstrategie hat die NSE Oberfranken inzwischen ein Qualitätsportfolio mit 27 verlässlichen Anlagen namhafter Hersteller aufgebaut. Mit einer Ausnahme (PV-Anlage Uttenreuth) befinden sie sich alle im Regierungsbezirk Oberfranken. Die NaturStromAnlagen GmbH, eine Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG, hat bei allen aufgeführten Anlagen die technische Betriebsführung inne.

 

Ihre Investition

Um den Bau von Anlagen zu realisieren, hat die NATURSTROM AG ein Nachrangdarlehen an die NSE Oberfranken vergeben, die nun abgelöst werden sollen, damit NATURSTROM mit dem Geld weitere Projekte anstoßen kann. NATURSTROM bleibt aber weiterhin an der NSE Oberfranken beteiligt, hat also selbst ein Interesse am wirtschaftlichen Erfolg der Anlage – im Gleichklang mit den Nachrangdarlehensgebern.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich gemeinsam mit NATURSTROM an der NSE Oberfranken zu beteiligen. Eine Darlehensvergabe ist ab 500€ möglich. Der Zins beträgt 3,50%. Das Darlehen wird in jährlichen Raten zum Jahresende zurückbezahlt: jeweils mit 10% ab 2019, die Laufzeit des Nachrangdarlehens geht somit bis zum 31.12.2028.

 

Ihre Wirkung

Das Anlagenportfolio der NSE Oberfranken produziert jährlich ca. 140.000 MW sauberen Strom, rechnerisch genug für mindestens 35.000 durchschnittliche Vier-Personen-Haushalte. Damit werden der Umwelt jährlich 70.000 Tonnen CO2 erspart, das entspricht der CO2-Speicherung von über 5 Millionen Buchen.

Sie leisten damit einen wertvollen und dauerhaften Beitrag für den Klimaschutz.

 

Die Finanzierung

Konditionen

Volumen
1.000.000,- Euro
Zinsen p.a.
3,5 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 31.12., erstmalig zum 31.12.2018
Verfügbar ab
14.05.2018
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
10 % jährlich, erstm. ab Ende 2019

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Das Darlehen wird vom Darlehensgeber direkt an die NaturStromErzeugung Oberfranken GmbH & Co KG überwiesen. Der Plattformbetreiber, die eco:finance GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriffe auf die Darlehensmittel.

Die bis zum Ende der Zeichnungsfrist abgeschlossenen Darlehensverträge bleiben bestehen! Der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen wird durch die NATURSTROM AG ausgeglichen, das heiβt sie belässt weiterhin Gelder in der NaturStromErzeugung Oberfranken GmbH & Co KG.

Die erste Zinszahlung erfolgt zum 31.12.2018. Für das Jahr 2018 werden die Zinsen anteilsmäßig ausgezahlt, und zwar für den Zeitraum von Zahlungseingang bis Ende 2018.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen geht vertragsgemäß bis zum 31.12.2028. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Allerdings werden die Nachrangdarlehen bereits ab Ende 2019 in zehn gleichbleibenden Jahresraten zurückbezahlt, somit sind beispielsweise Ende 2023 planmäßig bereits 50% an Rückzahlungen erfolgt.

Die technische Betriebsführung der Anlagen erfolgt durch die NaturStromAnlagen GmbH, einer Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG.

Alle Anlagen im Portfolio der NSE Oberfranken sind Bestandsanlagen. Sie sind teilweise schon seit vielen Jahren am Netz, so dass für die Liquiditätsprognose bei allen Anlagen auf konkrete Ist-Werte zurückgegriffen werden konnte.

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen. Die Klimaschwarm Plattform fungiert lediglich als Vermittler und verfügt zu keinem Zeitpunkt über die Gelder.

Die Klimaschwarm Plattform vermittelt Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese sind – wie der Name schon sagt – (1) nachrangig und haben (2) qualifizierten Rangrücktritt. Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden. Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z.B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Wie bei den meisten Investitionen handeln die Anleger im Klimaschwarm auf eigene Verantwortung und sollten wissen, wieviel Risiko sie persönlich eingehen möchten. Anleger sollten sich daher immer genau mit den ausführlich dargestellten Projektrisiken vertraut machen. Eine individuelle Beratung erfolgt nicht. Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht. Projekte sind unabhängig voneinander, das heißt, die Insolvenz eines Projekts hat keinen Einfluss auf andere Projekte der Plattform.

Downloads

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Darlehensvertrag (als Muster)
Jahresabschluss

Aktuelles

 

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