PIN 81 Solarpark Badendorf
Das Private Institut
Das Private Institut wurde im Jahr 1991 gegründet und ist seit 2010 in der Konzeption, Umsetzung und Vermarktung von Photovoltaikanlagen tätig. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die technische und kaufmännische Betriebsführung für über 540 Photovoltaikanlagen im gesamten Bundesgebiet (www.privates-institut.com).
Die Projektgesellschaft: PIN Grünstrom 81 GmbH & Co. KG
Die Projektgesellschaft wurde im November 2023 eigens gegründet, um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Badendorf; Kreis Stormann (Schleswig-Holstein) zu realisieren und zu betreiben. Während der Laufzeit der Nachrangdarlehen wird die Gesellschaft keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen bauen und betreiben. Die Gesellschaft hat erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen und einen Zuschlag erhalten (4,75 ct. / kWh).
Der Solarpark/
die einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen
Der Baubeginn der Freiflächenphotovoltaikanlage ist im II. Quartal 2026 vorgesehen, die Inbetriebnahme für das I. Quartal 2027 geplant. Die Gesamtnennleistung des Solarparks wird voraussichtlich ca. 10.365 kWp betragen. Vorgesehen sind insgesamt 16.323 Solarmodule mit einer Leistung von jeweils 635 Wp des Herstellers DMEG Renewable Energy B.V. sowie 53 Wechselrichter der REFU Elektronik GmbH.
Der Solarpark soll in 53 einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen aufgeteilt und anschließend an Investoren veräußert werden. Dieses Geschäftsmodell wird vom Privaten Institut seit 2010 erfolgreich umgesetzt. Mittlerweile betreut das Unternehmen mehr als 700 Kunden.
Die Finanzierung
Die Projektgesellschaft erwirbt die für den Bau und Betrieb notwendige Grundstücksfläche.
Insgesamt betragen die Investitionskosten für die Grundstücksfläche sowie für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage voraussichtlich € 10.752.907.
Mit dem einzuwerbenden Nachrangdarlehen über € 3.500.000 wird ein Teilbetrag für die Finanzierung des Grundstückskaufs und ein weiterer Teilbetrag für den Erwerb und die Errichtung der Freiflächenanlage verwendet. Die Differenz zu den Gesamtkosten soll über den Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen finanziert werden. Sollten die Nachrangdarlehen nicht komplett über die angebotenen € 3.500.000 gezeichnet werden und/oder nicht rechtzeitig der Differenzbetrag zu den geplanten Gesamtkosten durch den Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen gedeckt werden können, wird dies durch die Einbringung von Gesellschafterdarlehen ausgeglichen.
Die Nachrangdarlehen
Die Nachrangdarlehen weisen einen jährlichen Zins von 4,25 % auf und haben eine maximale Laufzeit bis 31.03.2028. Die Zinsen werden zum 31.03.2027 und 31.03.2028 fällig. Das Darlehen ist endfällig zum 31.03.2028.
Der Darlehensnehmer – die PIN Grünstrom 81 GmbH & Co. KG – hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 31.03.2027.
Die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgen über den Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen. Damit die Zinszahlung zum 31.03.2027 geleistet werden kann, muss bis dahin mindestens eine einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlage verkauft sein. Damit die Zinszahlung und die Tilgung zum 31.03.2028 erfolgen kann, müssen 20 weitere einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen verkauft werden.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Konditionen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt
Wie lange ist die Laufzeit des Darlehens?
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.03.2028.
Wann erfolgt die erste Zinszahlung?
Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.03.2027.
Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.03.2028. Der Darlehensnehmer (PIN Grünstrom 81 GmbH & Co. KG) hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende das Darlehen zu kündigen, erstmalig jedoch zum 31.03.2027.
Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?
Hier greift eine Besonderheit: Sollte das vorgegebene Emissionsvolumen nicht vollständig erreicht werden, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch Gesellschafterdarlehen ausgeglichen.
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?
Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.
Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.
Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.
Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?
Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 „Risikohinweise“ beschrieben.
Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.
Wer erhält das investierte Geld?
Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?
Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 540 PV-Anlagen durch.

