PIN Solarpark Badendorf

Anbieter der Vermögensanlage: PIN Grünstrom 88 GmbH & Co. KG
100%
Erfolgreich finanziert
Progress updated: 100%
Laufzeit
2 Jahre
Zins p.a.
4,25 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.05.2026

Das Private Institut

Das Private Institut ist 1991 gegründet worden. Die Gesellschaft konzipiert, realisiert und vertreibt bereits seit 2010 Photovoltaikanlagen. Daneben übernimmt das Private Institut die technische und kaufmännische Betriebsführung für über 530 Photovoltaikanlagen, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet (www.privates-institut.com).

 

Die Betreibergesellschaft: PIN Grünstrom 88 GmbH & Co. KG

Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in den Bau einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Hierfür wurde eigens eine Projektgesellschaft gegründet, die PIN Grünstrom 88 GmbH & Co KG. Die Projektgesellschaft ist ausschließlich für den Bau und den Betrieb des Solarparks zuständig und betreibt sonst keine weiteren Geschäfte.

 

Der Solarpark

Es soll ein Freiflächensolarpark im Jahr 2025 realisiert werden. Der geplante Baubeginn für die Freiflächenanlage ist im IV. Quartal 2024 vorgesehen und die Fertigstellung für das III. Quartal 2025.

Der Solarpark weist eine Nennleistung von ca. 7.233 kWp auf und wird auf einer landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche in Badendorf, 10 km westlich von Lübeck, realisiert. Die grüne Stromproduktion des Solarparks wird prognosegemäß bei ca. 7 Mio. kWh im Jahr liegen.

Für einen Teil der Freiflächenanlage (1.000 kWp) wird es eine gesetzliche EEG-Vergütung geben, deren Höhe jetzt noch nicht feststeht. Für den restlichen Teil ist es vorgesehen, an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Falls bei diesen Ausschreibungen kein Zuschlag erfolgen sollte, soll alternativ ein sogenannter PPA-Vertrag abgeschlossen werden, dessen Vergütung noch nicht feststeht.

 

Der Verkauf der PV-Anlage

Es liegen nach aktuellem Planungsstand 49 sogenannte einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen vor, welche innerhalb der nächsten zwei Jahre an Einzelinvestoren (teilweise) veräußert werden sollen.

Dieses Geschäftsmodell der einzelbetriebsfähigen Teilanlagen und dem Verkauf an Einzelinvestoren betreibt das Private Institut seit 2010 erfolgreich und hat mittlerweile über 1.200 Kunden in seinem Bestand.

 

Die Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Freiflächenanlage inkl. Gebühren, Planungskosten, Komponenten, Bauausführung und Erschließungskosten betragen voraussichtlich 5.800.000 €. Neben dem Nachrangdarlehen über 2.000.000 € ist für die Finanzierung zudem ein Bankdarlehen über 3.700.000 € und Eigenkapital über 100.000 € vorgesehen.

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt über den (Teil-) Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen, hierzu müssen 10 der insgesamt 49 einzelbetriebsfähigen Anlagen verkauft werden.

 

Die Nachrangdarlehen

Die Nachrangdarlehen weisen einen jährlichen Zins von 4,25% auf und haben eine maximale Laufzeit bis 31.05.2026. Der Darlehensnehmer – die PIN Grünstrom 88 GmbH & Co. KG – hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 31.05.2025.

Konditionen

Volumen
2.000.000,- Euro
Zinsen p.a.
4,25 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 31.05., erstmalig am 31.05.2025
Verfügbar ab
20.05.2024, 10 Uhr
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.05.2026

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Wie lange ist die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.05.2026

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.05.2025.

Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.05.2026. Der Darlehensnehmer (PIN Grünstrom 88 GmbH & Co. KG) hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende das Darlehen zu kündigen, erstmalig jedoch zum 31.05.2025.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Emissionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch Eigenkapital und/oder Bankdarlehen ausgeglichen.

Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter \”Downloads\”.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 400 PV-Anlagen durch.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

 

Der Vertriebsstart beginnt am Montag, den 20.05.2024 um 10 Uhr.