PIN Solarpark Mittergars

Anbieter der Vermögensanlage: PIN Grünstrom 98 GmbH & Co. KG
Vertriebsstart:   25.11.2024 17:00
100%
Erfolgreich finanziert
Progress updated: 100%
Laufzeit
2 Jahre
Zins p.a.
4,25 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.11.2026

 

Das Private Institut

 

Das Private Institut ist 1991 gegründet worden. Die Gesellschaft konzipiert, realisiert und vertreibt bereits seit 2010 Photovoltaikanlagen. Daneben übernimmt das Private Institut die technische und kaufmännische Betriebsführung für über 535 Photovoltaikanlagen, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet (www.privates-institut.com).

 

 

Die Betreibergesellschaft: PIN Grünstrom 98 GmbH & Co. KG

 

Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in den Erwerb einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Hierfür wurde eigens eine Projektgesellschaft gegründet, die PIN Grünstrom 98 GmbH & Co KG. Die Projektgesellschaft ist ausschließlich für den Erwerb und den Betrieb des Solarparks zuständig und betreibt sonst keine weiteren Geschäfte.

 

 

Der Solarpark

 

Die Inbetriebnahme des Solarparks erfolgte im II Quartal 2022. Der Solarpark weist eine Nennleistung von 3.599,505 kWp auf und befindet sich in 83559 Mittergars, Bayern.

Es wurde erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen mit einem Zuschlag von 5,04 ct. / kWh.

Der prognostizierte spezifische Jahresenergieertrag liegt bei ca. 1.150,00 kWh / kWp.

Die Anlage soll in die Direktvermarktung kommen, damit die Chance genutzt werden kann, einen eventuell höheren Börsenstrompreis als die EEG-Vergütung zu erhalten.

 

 

Der Verkauf der PV-Anlage

 

Es liegen nach aktuellem Planungsstand 17 sogenannte einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen vor, welche innerhalb der nächsten zwei Jahre an Einzelinvestoren (teilweise) veräußert werden sollen.

Dieses Geschäftsmodell der einzelbetriebsfähigen Teilanlagen und dem Verkauf an Einzelinvestoren betreibt das Private Institut seit 2010 erfolgreich und hat mittlerweile über 1.200 Kunden in seinem Bestand.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Gesamtkosten für den Erwerb der Freiflächenanlage betragen rund 3.315.000 €. Davon sollen 1.000.000 € über die Nachrangdarlehen und 2.315.000 € über Eigenkapital und ein Bankdarlehen finanziert werden.

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt über den (Teil-) Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen, hierzu müssen 4 der insgesamt 17 einzelbetriebsfähigen Anlagen verkauft werden.

 

 

Die Nachrangdarlehen

 

Die Nachrangdarlehen weisen einen jährlichen Zins von 4,25% auf und haben eine maximale Laufzeit bis 30.11.2026. Der Darlehensnehmer – die PIN Grünstrom 98 GmbH & Co. KG – hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 30.11.2025.

Konditionen

Volumen
1.000.000,- Euro
Zinsen p.a.
4,25 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 30.11., erstmalig am 30.11.2025
Verfügbar ab
25.11.2024
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.11.2026

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.11.2026

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.11.2025.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 30.11.2026. Der Darlehensnehmer (PIN Grünstrom 98 GmbH & Co. KG) hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende das Darlehen zu kündigen, erstmalig jedoch zum 30.11.2025.

Hier greift eine Besonderheit: Sollte das vorgegebene Emissionsvolumen nicht vollständig erreicht werden, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch Eigenkapital und/oder Bankdarlehen ausgeglichen.

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter \”Downloads\”.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 400 PV-Anlagen durch.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

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