PIN Solarpark Obergebra

Anbieter der Vermögensanlage: PIN Privates Institut für erneuerbare Energien GmbH
71%
Progress updated: 71%
Laufzeit
2 Jahre
Zins p.a.
4,50 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.10.2027

 

 

Das Private Institut

 

Das Private Institut wurde im Jahr 1991 gegründet und ist seit 2010 in der Konzeption, Umsetzung und Vermarktung von Photovoltaikanlagen tätig. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die technische und kaufmännische Betriebsführung für über 540 Photovoltaikanlagen im gesamten Bundesgebiet (www.privates-institut.com).

 

 

Die Betreibergesellschaft: PIN Grünstrom 112 GmbH & Co. KG

 

Die Projektgesellschaft wurde im Februar 2025 eigens gegründet, um eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemeinde Bleicherode (Thüringen) zu realisieren und zu betreiben. Während der Laufzeit der Nachrangdarlehen wird die Gesellschaft keine weiteren Freiflächenphotovoltaikanlagen bauen und betreiben.

 

 

Der Solarpark/
die einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen

 

Der Baubeginn der Freiflächenphotovoltaikanlage ist im IV. Quartal 2025 vorgesehen, die Inbetriebnahme für das II. Quartal 2026. Die Gesamtnennleistung des Solarparks wird voraussichtlich ca. 5.438 kWp betragen. Vorgesehen sind insgesamt 8.916 Solarmodule mit einer Leistung von jeweils 610 Wp des Herstellers CSI Solar Co., Ltd. sowie 24 Wechselrichter des Herstellers Huawei Technologies Deutschland GmbH.

Der Solarpark soll in 24 einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen aufgeteilt und anschließend an Investoren veräußert werden. Dieses Geschäftsmodell wird vom Privaten Institut seit 2010 erfolgreich umgesetzt. Mittlerweile betreut das Unternehmen mehr als 1.200 Kunden.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Projektgesellschaft erwirbt die für den Bau und Betrieb notwendige Grundstücksfläche.

Insgesamt betragen die Investitionskosten für die Grundstücksfläche sowie für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage voraussichtlichen € 6.368.152.

Neben den Nachrangdarlehen über € 6.000.000 wird ein Gesellschafterdarlehen eingebracht, um die Gesamtkosten zu finanzieren. Sollten Nachrangdarlehen nicht komplett über die angebotenen € 6.000.000 gezeichnet werden, wird der Differenzbetrag über Eigenkapital bzw. Gesellschafterdarlehen finanziert.

 

 

Die Nachrangdarlehen

 

Die Nachrangdarlehen weisen einen jährlichen Zins von 4,50 % auf und haben eine maximale Laufzeit bis 31.10.2027. Die Zinsen werden zum 31.10.2026 und 31.10.2027 fällig. Das Darlehen ist endfällig zum 31.10.2027.

Der Darlehensnehmer – die PIN Grünstrom 112 GmbH & Co. KG – hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 31.10.2026.

Die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgen über den Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen. Damit die Zinszahlung zum 31.10.2026 geleistet werden kann, muss bis dahin eine einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlage verkauft sein. Damit die Zinszahlung und die Tilgung zum 31.10.2027 erfolgen  kann, müssen 20 weitere einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen verkauft werden.

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Konditionen

Volumen
6.000.000,- Euro
Zinsen p.a.
4,50 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 31.10, erstmalig am 31.10.2026
Verfügbar ab
13.10.2025
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.10.2027

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.10.2027.

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.10.2026.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.10.2027. Der Darlehensnehmer (PIN Grünstrom 112 GmbH & Co. KG) hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende das Darlehen zu kündigen, erstmalig jedoch zum 31.10.2026.

Hier greift eine Besonderheit: Sollte das vorgegebene Emissionsvolumen nicht vollständig erreicht werden, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch Eigenkapital ausgeglichen.

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 „Risikohinweise“ beschrieben.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 540 PV-Anlagen durch.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

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