PIN Solarpark Witzleshofen

Anbieter der Vermögensanlage: PIN Grünstrom 101 GmbH & Co. KG
Vertriebsstart:   25.03.2025 09:00
Progress updated: 0%
Laufzeit
2 Jahre
Zins p.a.
4,25 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.03.2027

 

Das Private Institut

 

Das Private Institut wurde im Jahr 1991 gegründet und ist seit 2010 in der Konzeption, Umsetzung und Vermarktung von Photovoltaikanlagen tätig. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen die technische und kaufmännische Betriebsführung für über 535 Photovoltaikanlagen im gesamten Bundesgebiet (www.privates-institut.com).

 

 

Die Betreibergesellschaft: PIN Grünstrom 101 GmbH & Co. KG

 

Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in den Erwerb einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Zu diesem Zweck wurde die PIN Grünstrom 101 GmbH & Co. KG als eigenständige Projektgesellschaft gegründet. Ihre ausschließliche Aufgabe besteht im Erwerb, Betrieb und Verkauf von Solarparks – andere Geschäftsaktivitäten werden nicht durchgeführt.

 

 

Der Solarpark/
die einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen

 

Der Bau der Freiflächen-Photovoltaikanlage ist für das zweite Quartal 2025 geplant, die Inbetriebnahme soll im vierten Quartal 2025 erfolgen. Der Solarpark wird eine Nennleistung von ca. 3.187 kWp haben und in 95482 Gefrees, Bayern realisiert. Vorgesehen sind insgesamt 5.448 Solarmodule mit einer Leistung von jeweils 585 Wp sowie 23 Wechselrichter.

Der Solarpark soll in 23 einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen aufgeteilt und anschließend an Investoren veräußert werden. Dieses Geschäftsmodell, das den Verkauf einzelbetriebsfähiger Teilanlagen an Investoren umfasst, wird vom Privaten Institut seit 2010 erfolgreich umgesetzt. Mittlerweile betreut das Unternehmen mehr als 1.200 Kunden.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Projektgesellschaft wird die Photovoltaik-Freiflächenanlage voraussichtlich zum Festpreis von 4.200.000 € erwerben. Die Finanzierung des Kaufpreises setzt sich aus 3.000.000 € Nachrangdarlehen, 100.000 € Eigenkapital und 1.100.000 € Bankdarlehen zusammen. Sollten Nachrangdarlehen nicht komplett über € 3.000.000 gezeichnet werden, wird der Differenzbetrag über zusätzliches Eigenkapital und/oder Bankdarlehen finanziert.

 

 

Die Nachrangdarlehen

 

Die Nachrangdarlehen weisen einen jährlichen Zins von 4,25% auf und haben eine maximale Laufzeit bis 31.03.2027. Die Zinsen werden zum 31.03.2026 und 31.03.2027 bedient. Das Darlehen ist endfällig zum 31.03.2027.

Der Darlehensnehmer – die PIN Grünstrom 101 GmbH & Co. KG – hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 31.03.2026.

Die Zinszahlungen und die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt über den Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen, hierzu müssen 14 der insgesamt 23 einzelbetriebsfähigen Anlagen an Investoren veräußert werden. Verhandlungen mit potentiellen Investoren werden bereits geführt.

Konditionen

Volumen
3.000.000,- Euro
Zinsen p.a.
4,25 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 31.03., erstmalig am 31.03.2026
Verfügbar ab
25.03.2025
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.03.2027

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.03.2027.

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.03.2026.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.03.2027. Der Darlehensnehmer (PIN Grünstrom 101 GmbH & Co. KG) hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende das Darlehen zu kündigen, erstmalig jedoch zum 31.03.2026.

Hier greift eine Besonderheit: Sollte das vorgegebene Emissionsvolumen nicht vollständig erreicht werden, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch Eigenkapital und/oder Bankdarlehen ausgeglichen.

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter \”Downloads\”.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 400 PV-Anlagen durch.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles