SL Windpark Lippstadt

Anbieter der Vermögensanlage: SL Windpark Kerken GmbH & Co. KG
Vertriebsstart:   05.05.2025 08:00
Progress updated: 90%
Laufzeit
20 Jahre
Zins p.a.
Jahr 1-10 ≙ 5 %
Jahr 11-20 ≙ 6 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.06.2045

Teilnahmeberechtigung

 

Dieses Angebot gilt vorerst nur für Einwohnerinnen und Einwohner von:

  • 59555 / 59556 / 59557 / 59558 Lippstadt
  • Liesborn (zu 59329 Wadersloh)
  • Bettinghausen / Ostinghausen (zu 59505 Bad Sassendorf) 
  • Böckum/Horn-Millinghausen/Merklinghausen-Wiggeringhausen/Norddorf/Stirpe/Weckinghausen
    (zu 59597 Erwitte)

 

 

 

SL NaturEnergie

 

Seit über 20 Jahren projektiert, baut und betreibt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe aus Gladbeck Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW. Zur SL NaturEnergie gehören mittlerweile mehr als 180 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit über 400 Megawatt Leistung.


Ihr Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen.
Dabei wird großer Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelegt.


Dies erfolgt in Lippstadt zum einen über eine eigene Stiftung, in die Teile des Erlöses aus der Windstromproduktion einfließen. Damit sollen gemeinnützige Vereine, Projekte und Initiativen vor Ort unterstützt werden. Über die Vergabe dieser Fördermittel wird ein aus Bürgerinnen und Bürgern vor Ort bestehendes Gremium entscheiden.

Zum anderen wird Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit geschaffen, sich in Form eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt finanziell am Windpark zu engagieren.

 

 

Der Darlehensnehmer

 

Darlehensnehmer ist die „SL Windpark Kerken GmbH & Co. KG”, ein Unternehmen der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. Sie betreibt am Standort Lippstadt zwei neue Windenergieanlagen sowie am Standort Kerken vier Bestandsanlagen. Die Bürgerbeteiligung bezieht sich dabei ausschließlich auf die Neuanlagen am Standort Lippstadt.

 

 

 

Die Nachrangdarlehen

 

Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 30.06.2045.

Die Verzinsung erfolgt ab dem Tag, an dem der Nachrangdarlehensbetrag auf dem Konto des Emittenten eingeht. Ab Zahlungseingang bis 30.06.2035 beträgt die Verzinsung 5,0 % pro Jahr. Ab dem 01.07.2035 bis 30.06.2045 beträgt die Verzinsung 6,0 %. Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 30.06.2026.

Die Tilgung erfolgt endfällig zum 30.06.2045.

Die Darlehensgeber haben das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2035. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10 % des Emissionsvolumens gekündigt werden kann (EUR 75.000).

Der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2035.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Finanzierung der zwei Windenergieanlagen erfolgt über mehrere Bausteine. Um die Gesamtkosten in Höhe von EUR 15.900.000 zu finanzieren, wird neben den Anlegergeldern über EUR 750.000 (= Emissionsvolumen) Eigenkapital in Höhe von EUR 1.750.000 sowie ein Bankdarlehen in Höhe von insgesamt EUR 13.400.000 in die Projektgesellschaft eingebracht.

Wenn die vorgesehenen Anlegergelder nicht vollständig gezeichnet werden, wird der Differenzbetrag durch die Gesellschafter des Windparks ausgeglichen.

 

 

Die Windenergieanlagen

Standort
Anzahl
Typ
Leistung
Nabenhöhe
Windenergieprognose
Sauberer Strom für ca.
Inbetriebnahme
CO2 Ersparnis
Lippstadt
2 Windenergieanlagen
2 x Enercon E-138
jeweils 4,26 MW
131m
ca. 21 Mio. kWh pro Jahr
ca. 15.000 Haushalte
Mai 2025
ca. 15.000 Tonnen pro Jahr

Konditionen

Volumen
750.000,- Euro
Zinsen p.a.
Jahr 1-10 ≙ 5 %
Jahr 11-20 ≙ 6 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 30.06., erstmalig zum 30.06.2026
Verfügbar ab
05.05.2025
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 30.06.2045

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

  • Sie unterstützen die Energiewende in NRW und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
  • Die Investition in den Bürgerwindpark ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
  • Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
  • Mit dem Anlagenhersteller wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
  • Die Windenergieanlagen der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe haben bisher eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit erzielt.

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument Risikohinweise beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter Downloads.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Dieses Angebot gilt vorerst nur für EinwohnerInnen von:

  • 59555 / 59556 / 59557 / 59558 Lippstadt
  • Liesborn (zu 59329 Wadersloh)
  • Bettinghausen / Ostinghausen (zu 59505 Bad Sassendorf) 
  • Böckum / Horn-Millinghausen / Merklinghausen-Wiggeringhausen / Norddorf / Stirpe / Weckinghausen (zu 59597 Erwitte).

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Zeichnungserklärung des jeweiligen Anlegers) und endet für alle Anleger einheitlich am 30.06.2045.

Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 30.06.2026.

Bei den Zinsen handelt es sich steuerlich gesehen bei den Darlehensgeber:innen um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der Darlehensnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale muss der Darlehensnehmer beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen, damit dann ggf. ebenso die Kirchsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden kann.

Ein Freistellungsauftrag kann nicht entgegengenommen werden.

Ja, der Anleger hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2035. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10% des Emissionsvolumens gekündigt werden kann (€ 75.000).

Auch der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2035. Bei Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

Hier greift eine Besonderheit: Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch die Gesellschafter des Windparks ausgeglichen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. SL NaturEnergie hat über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen. Neben den Anlagen in Vettweiß betreibt das Unternehmen mit Firmensitz in Gladbeck rund 180 weitere Erneuerbare Energieanlagen mit über 400 Megawatt Leistung in ganz NRW.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)
Jahresabschluss

Aktuelles

Vertriebsstart: Montag, den 05.05.2025 um 8 Uhr

Mehr Informationen zum Windpark Lippstadt finden Sie unter: https://windpark-lippstadt.de/.