Jahr 11-20 ≙ 6 %
Teilnahmeberechtigung
Eine Zeichnung ist nur für Anwohnerinnen und Anwohner der nachfolgenden Gemeinden möglich:
- Gemeinde 52391 Vettweiß
- Türnich, Balkhausen & Brüggen aus 50169 Kerpen
- Kierdorf aus 50374 Erftstadt
- Knapsack und Berrenrath aus 50354 Hürth
- Gemeinde 52388 Nörvenich
SL NaturEnergie
Seit über 20 Jahren projektiert, baut und betreibt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe aus Gladbeck Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW. Zur SL NaturEnergie gehören mittlerweile mehr als 180 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit über 400 Megawatt Leistung.
Ihr Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen. Dabei wird großer Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelegt, damit auch diese vom Windpark finanziell profitieren können.
Dies erfolgt in Vettweiß zum einen über eine eigene Stiftung, in die Teile des Erlöses aus der Windstromproduktion einfließen. Damit sollen gemeinnützige Vereine, Projekte und Initiativen vor Ort unterstützt werden. Über die Vergabe dieser Fördermittel wird ein aus Vettweißer Bürgerinnen und Bürgern bestehendes Gremium entscheiden.
Zum anderen wird Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit geschaffen, sich in Form eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt finanziell am Windpark zu engagieren.
Der Darlehensnehmer
Darlehensnehmer ist die „SL Windpark Vettweiß GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. Sie betreibt am Standort zehn Windenergieanlagen und hat sonst keine weiteren Geschäftsaktivitäten.
Die Nachrangdarlehen
Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 31.12.2044.
Die Verzinsung erfolgt ab dem Tag, an dem der Nachrangdarlehensbetrag auf dem Konto des Emittenten eingeht. Ab Zahlungseingang bis 31.12.2034 beträgt die Verzinsung 5,0 % pro Jahr. Ab dem 01.01.2035 bis 31.12.2044 beträgt die Verzinsung 6,0 %. Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 31.12.2025.
Die Tilgung erfolgt endfällig zum 31.12.2044.
Die Darlehensgeber haben das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2034. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10 % der eingeworbenen Nachrangdarlehenssumme gekündigt werden kann.
Der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2034.
Die Finanzierung
Die Finanzierung der zehn Windenergieanlagen erfolgt über mehrere Bausteine. Um die Gesamtkosten in Höhe von EUR 41.500.000 zu finanzieren, wird neben den Anlegergeldern über EUR 1.000.000 Eigenkapital in Höhe von EUR 5.000.000 sowie zwei Bankdarlehen in Höhe von insgesamt EUR 35.500.000 in die Projektgesellschaft eingebracht.
Wenn die vorgesehenen Anlegergelder nicht vollständig gezeichnet werden, wird der Differenzbetrag durch die Gesellschafter des Windparks ausgeglichen.
Die Windenergieanlagen
Konditionen
Jahr 11-20 ≙ 6 %
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt
Weshalb investieren?
- Sie unterstützen die Energiewende in NRW und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
- Die Investition in den Bürgerwindpark ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
- Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
- Mit dem Anlagenhersteller wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
- Die Windenergieanlagen der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe haben bisher eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit erzielt.
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?
Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.
Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.
Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.
Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?
Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument Risikohinweise beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter Downloads.
Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.
Wer kann investieren?
Eine Zeichnung ist nur für Anwohnerinnen und Anwohner der nachfolgenden Gemeinden möglich:
- Gemeinde 52391 Vettweiß
- Türnich, Balkhausen & Brüggen aus 50169 Kerpen
- Kierdorf aus 50374 Erftstadt
- Knapsack und Berrenrath aus 50354 Hürth
- Gemeinde 52388 Nörvenich
Welche Laufzeit hat das Darlehen?
Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Zeichnungserklärung des jeweiligen Anlegers) und endet für alle Anleger einheitlich am 31.12.2044.
Wann erfolgt die erste Zinszahlung?
Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 31.12.2025.
Was muss bei der Besteuerung beachtet werden?
Bei den Zinsen handelt es sich steuerlich gesehen bei den Darlehensgeber:innen um Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Der Darlehensnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale muss der Darlehensnehmer beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen, damit dann ggf. ebenso die Kirchsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden kann.
Ein Freistellungsauftrag kann nicht entgegengenommen werden.
Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?
Ja, der Anleger hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2034. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10% der eingeworbenen Nachrangdarlehenssumme gekündigt werden kann.
Auch der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2034. Bei Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.
Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?
Hier greift eine Besonderheit: Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch die Gesellschafter des Windparks ausgeglichen.
Wer erhält das investierte Geld?
Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Wer ist für die Betriebsführung der Windenergieanlagen zuständig?
Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. SL NaturEnergie hat über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen. Neben den Anlagen in Vettweiß betreibt das Unternehmen mit Firmensitz in Gladbeck rund 180 weitere Erneuerbare Energieanlagen mit über 400 Megawatt Leistung in ganz NRW.
Aktuelles
Mehr Informationen zum Windpark Vettweiß finden Sie unter: https://www.sl-naturenergie.com/projekte/sl-windpark-vettweiss/.