SL Windpark Werl

Anbieter der Vermögensanlage: SL Windpark Werl GmbH & Co. KG
Project ID not found.
Laufzeit
20 Jahre
Zins p.a.
5,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.12.2043

Exklusivangebot

Eine Zeichnung ist im ersten Schritt (zwei Wochen ab Start) exklusiv für Bürger:innen der Stadt Werl möglich. Ab Montag, den 04.12.2023, können sich Einwohner:innen der Stadt Ense und der Soester Ortsteile Ostönnen und Ostönnerlinde ebenfalls finanziell engagieren. In Ostönnen und Ostönnerlinde ist eine Zeichnung für Anwohner:innen folgender Straßen möglich:

Ostönnerlinde: Lindweg, Goldacker, Ladestraße, Lange Meile, Bohrweg
Ostönnen: Alte Heerstraße, Am Drusenbrink, Am Weinberg, An der Lanner, Bachstraße, Bergstraßer Weg, Bohrweg, Eichenweg, Gährenweg, Höhberg, Holtweg, Im Schloot, Kirchplatz, Ladestraße, Lange Meile, Lindweg, Ostönner Kleinbahnhof, Pieperberg, Schulgartenweg, Sieveringer Kirchweg, Steinackerweg, Steinkuhle, Thielenfurt, Viehweg, Vogelkamp, Weingartenstraße, Werler Landstraße 302 – 336a und 301 – 337

 

    SL NaturEnergie

    Seit über 20 Jahren projektiert, baut und betreibt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe aus Gladbeck Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW. Zur SL NaturEnergie gehören mittlerweile mehr als 170 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit über 350 Megawatt Leistung.

    Ihr Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen. Dabei wird großer Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelegt.

    Dies erfolgt in Werl zum einen über eine eigene Stiftung, in die Teile des Erlöses aus der Windstromproduktion einfließen. Damit sollen gemeinnützige Vereine, Projekte und Initiativen vor Ort unterstützt werden.

    Zum anderen wird Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit geschaffen, sich in Form eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt finanziell am Windpark Werl zu engagieren.

     

    Der Darlehensnehmer

    Darlehensnehmer ist die „SL Windpark Werl GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft betreibt am Standort Werl bereits seit über 20 Jahren vier Windenergieanlagen, welche nun durch die beiden neuen Windenergieanlagen repowert werden.

    Gesellschafter sind die Altgesellschaft (Kommanditisten und SL NaturEnergie – also der Gesellschafterkreis vor Aufnahme von Stadtwerken und Börde Wind), die Stadtwerke Werl und Börde-Wind.

     

    Die Nachrangdarlehen

    Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 31.12.2043, der jährliche Zins beträgt 5,0 % pro Jahr und ist erstmals fällig zum 31.12.2024. Das Darlehen wird zum 31.12.2043 in einem Betrag getilgt.

    Die Darlehensgeber haben das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2033. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 10 % der eingeworbenen Nachrangdarlehensumme gekündigt werden kann.

    Der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2033.

    Die Windenergieanlagen

    Standort
    Anzahl
    Typ
    Leistung
    Nabenhöhe
    Windenergieprognose
    Sauberer Strom für ca.
    Inbetriebnahme
    CO2 Ersparnis
    Werl-Mawicke
    2 Windenergieanlagen
    Siemens Gamesa SG6.6-170
    Jeweils 6,6 MW
    165 m
    ca. 34 Mio. kWh pro Jahr
    12.000 Haushalte
    1. Quartal 2024
    24.000 Tonnen pro Jahr

    Die Finanzierung

    Die Finanzierung der zwei Windenergieanlagen erfolgt über mehrere Bausteine. Zum einen mittels Bankdarlehen über 15.590.000,- Euro, zum anderen mittels Eigenkapital über 3.510.000,- Euro und zum dritten mittels Nachrangdarlehen über insgesamt 1.500.000,- Euro. Sollte das Nachrangdarlehen nicht komplett eingeworben werden können, wird die Differenz durch zusätzliches Eigenkapital oder Nachrangdarlehn der Kommanditisten ausgeglichen.

    Konditionen

    Volumen
    1.500.000,- Euro
    Zinsen p.a.
    5,0 %
    Zinszahlungsrhythmus
    jährlich zum 31.12., erstmalig zum 31.12.2024
    Verfügbar ab
    20.11.2023
    Anlagebetrag
    500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
    Tilgung
    Endfällig am 31.12.2043

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

    Weshalb investieren?
    • Sie unterstützen die Energiewende in NRW und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
    • Die Investition in den Bürgerwindpark ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
    • Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
    • Mit dem Anlagenhersteller wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
    • Die Windenergieanlagen der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe haben bisher eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit erzielt.
    Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

    Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

    Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

    Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

    Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

    Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

    Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

    Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument Risikohinweise beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter Downloads.

    Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

    Wer kann investieren?

    Um den regionalen Bezug zu gewährleisten, haben nur Anwohner:innen und Anwohner ein exklusives Zeichnungsrecht. Im ersten Schritt sind dies Anwohner:innen aus Werl und dann im zweiten Schritt Anwohner:innen aus Östönnerlinde und Ostönnen (nur ausgewählte Straßen).

    Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?

    Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Zeichnungserklärung des jeweiligen Anlegers) und endet für alle Anleger einheitlich am 31.12.2043.

    Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

    Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 31.12.2024.

    Was muss bei der Besteuerung beachtet werden?

    Bei den Zinsen handelt es sich steuerlich gesehen bei den Darlehensgeber:innen um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

    Der Darlehensnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

    Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale muss der Darlehensnehmer beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen, damit dann ggf. ebenso die Kirchsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden kann.

    Ein Freistellungsauftrag kann nicht entgegengenommen werden.

    Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

    Ja, der Anleger hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2033. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal EUR 150.000,- gekündigt werden können.

    Auch der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 30.12.2033. Bei Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

    Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

    Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

    Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge selbstverständlich bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch die Gesellschafter des Windparks ausgeglichen.

    Wer erhält das investierte Geld?

    Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

    Wer ist für die Betriebsführung der Windenergieanlagen zuständig?

    Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. SL NaturEnergie hat über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen. Neben den Anlagen in Linnich betreibt das Unternehmen mit Firmensitz in Gladbeck rund 170 weitere Erneuerbare Energieanlagen mit über 350 Megawatt Leistung in ganz NRW.

    Downloads

    Vermögensanlagen-Informationsblatt
    Risikohinweise
    Darlehensvertrag (als Muster)

    Aktuelles

    Für aktuelle Informationen zum Windpark Werl besuchen Sie uns auf der Homepage unter https://windpark-werl.de/ .

    Vertriebsstart: 20.11.2023

    Project ID not found.