Solarpark Lubolz

Anbieter der Vermögensanlage: NaturEnergy Nordost GmbH & Co. KG
100%
Erfolgreich finanziert
Progress updated: 100%
Laufzeit
8 Jahre
Zins p.a.
4 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.06.2032

Exklusivität

 

Das Angebot gilt zunächst für Anwohnerinnen und Anwohner mit Wohnsitz in 15907 Lubolz. Ab dem 01.08.2024 können sich weitere Interessentinnen und Interessenten finanziell an dem Projekt engagieren.

 

 

NaturEnergy

 

Die NaturEnergy GmbH & Co. KGaA ist eine Tochtergesellschaft der naturstrom AG und fokussiert sich gezielt auf die Stromerzeugung aus regenerativen Quellen, insbesondere aus Sonnen- und Windenergie. Sie betreibt aktuell über 50 Wind- und Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von über 180 Megawatt. Das Unternehmen bündelt vielfältige Leistungen, von der Projektierung und dem Bau neuer Anlagen über Service und Betriebsführung bis hin zu Netzdienstleistungen. Investitionen in neue regenerative Erzeugungsanlagen erfolgen direkt wie auch indirekt über Bürgergesellschaften. Weitere Informationen auf www.naturenergy.de.

Gemeinsam mit Bürger:innen, Kommunen und weiteren Akteuren setzt sich NaturEnergy mit Überzeugung dafür ein, den Übergang zu einer emissionsfreien Energieversorgung schnellstmöglich zu erreichen und einen positiven Einfluss auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft auszuüben, so auch beim Solarpark Lubolz.

 

 

Der Darlehensnehmer

 

Darlehensnehmer ist die 100%ige Tochter „NaturEnergy (NE) Nordost GmbH & Co. KG“. Deren Geschäftstätigkeit ist der Betrieb von Anlagen zur regenerativen und dezentralen Energieversorgung in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg in direkter und indirekter Form über Beteiligung an Unternehmen, welche selbst derartige Anlagen betreiben.

Eine dieser Beteiligungen ist die NE Solarpark Lubolz GmbH & Co. KG, die einen Solarpark mit einer Nennleistung von ca. 14,5 MWp in Lubolz, einem Ortsteil der Stadt Lübben im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald, betreibt. Der Solarpark ist bereits realisiert und speist Strom ins öffentliche Netz ein. Die NE Nordost GmbH & Co. KG hat bereits EUR 800.000 bei der Betreibergesellschaft – der NE Solarpark Lubolz GmbH &Co. KG – als Kommanditkapital einbezahlt. Weitere EUR 1.200.00 an Kommanditkapital sollen über die Einwerbung des Nachrangdarlehens einbezahlt werden.

 

Die Nachrangdarlehen

 

Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 30.06.2032.

Die Verzinsung erfolgt ab dem Tag, an dem der Darlehensbetrag auf dem Konto des Emittenten eingeht. Ab Zahlungseingang bis 30.06.2032 beträgt die Verzinsung 4,0 % pro Jahr. Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 30.06.2025.

Die Tilgung erfolgt endfällig zum 30.06.2032.

 

 

Die Finanzierung

 

Insgesamt sind für die NE Solarpark Lubolz GmbH & Co. KG EUR 2.000.000 an Eigenkapital vorgesehen, davon sind bereits EUR 800.000 einbezahlt, die restlichen EUR 1.200.000 sollen über die Einwerbung des Nachrangdarlehens auf Ebene des Emittenten (= NE Nordost GmbH & Co. KG) eingesammelt werden. Zudem sind zwei Bankdarlehen über insgesamt EUR 8.252.000 vorgesehen. Ein Darlehen über EUR 5.654.000 wurde bereits unterschrieben, zum zweiten Darlehen werden aktuell Vertragsverhandlungen geführt.

Konditionen

Volumen
1.200.000,- Euro
Zinsen p.a.
4 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 30.06., erstmalig zum 30.06.2025
Verfügbar ab
18.07.2024
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 30.06.2032

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Geldanlage mit Weitsicht

  • Sie unterstützen die Energiewende und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
  • Die Investition in die Photovoltaik-Freiflächenanlage ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
  • Mit dem Anlagenhersteller wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
  • Die NaturstromProjekte GmbH, ein Joint Venture der naturstrom AG und NaturEnergy GmbH & Co. KGaA, hat die Freiflächenanlage als erfahrener Projektentwickler geplant

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument Risikohinweise beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter Downloads.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Um den regionalen Bezug zu gewährleisten, gilt das Angebot zunächst nur für Anwohnerinnen und Anwohner mit Wohnsitz in 15907 Lubolz. Ab dem 01.08.2024 können sich weitere Interessentinnen und Interessenten finanziell an dem Projekt engagieren.

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Zeichnungserklärung des jeweiligen Anlegers) und endet für alle Anleger einheitlich am 30.06.2044.

Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 30.06.2025.

Bei den Zinsen handelt es sich steuerlich gesehen bei den Darlehensgeber:innen um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der Darlehensnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale muss der Darlehensnehmer beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen, damit dann ggf. ebenso die Kirchsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden kann.

Ein Freistellungsauftrag kann nicht entgegengenommen werden.

Nein. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht weder für den Darlehensnehmer noch für die Darlehensgeber. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Alles weitere hierzu können Sie dem Darlehensvertrag entnehmen, der Ihnen unten zum Download bereitsteht.

Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge selbstverständlich bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch die Gesellschafter des Solarparks ausgeglichen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung des Solarparks übernimmt die NaturEnergy Unternehmensgruppe.

Als erfahrener Spezialist optimiert sie seit über 20 Jahren zuverlässig und deutschlandweit den Betrieb von mittlerweile 350 Solar- und 71 Windenergieanlagen sowie die dazugehörige Infrastruktur. Mit einem umfassenden Leistungspaket in der kaufmännischen und technischen Betriebsführung arbeitet sie an störungsfreien und somit rentablen Anlagen.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

Vertriebsstart: 18.07.2024

Weitere Informationen zum Solarpark unter: https://www.solarpark-gross-lubolz.de/.