Solarpark Heßheim

Anbieter der Vermögensanlage: JT Solar 5 GmbH & Co. KG
Project ID not found.
Laufzeit
31.12.2034
Zins p.a.
4,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
10 % jährlich, erstm. ab Ende 2025

Die MHB Montage GmbH

Die MHB Montage GmbH hat sich auf die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und Speicherkonzepten spezialisiert. Die Gesellschaft wurde 2014 gegründet und hat ihren Sitz in Merkendorf (Mittelfranken) und weitere Standorte in Offenburg sowie Dessau-Roßlau. Die MHB Montage GmbH hat bisher ca. 100 Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von rund 500 MWp realisiert.

 

Die Projektgesellschaft

Die „JT Solar 5 GmbH & Co. KG“ wurde am 15.02.2021 gegründet. Sie ist eine sogenannte Projektgesellschaft, die außer dem Bau und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen kein weiteres Geschäft betreiben wird.

 

Die Photovoltaikanlage

Im Jahr 2023 soll auf dem Gebiet der Gemeinde Heßheim auf den Flurnummern 3323 und 3324 eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 1.347 kWp entstehen. Es ist geplant, dass insgesamt 3.592 Module des Herstellers EGING vom Anlagentyp EG-375M60-HE/BF-DG sowie 11 Wechselrichter des Herstellers Huawei vom Anlagentyp SUN2000-100KTL-M1 zum Einsatz kommen. Der prognostizierte spezifische Jahresenergieertrag liegt bei 1.019,82 kWh / kWp. Die erwartete grüne Stromproduktion liegt somit bei ca. 1.373.000 kWh.

Die Projektgesellschaft hat erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum 01.11.2021 teilgenommen und einen Zuschlag von 4,94 ct. / kWh erhalten. Diese Vergütung wird der Projektgesellschaft für 20 Jahre gewährt. Daneben plant die Projektgesellschaft den Abschluss von Absicherungsverträgen für eine feste Laufzeit mit den Direktvermarktern, um damit höhere Einnahmen zu erzielen, da aktuell die Börsenstrompreise deutlich über der Zuschlagshöhe notieren.

Die Baugenehmigung liegt vor, der Baubeginn ist bereits erfolgt. Die notwendige Transformationsstation ist bereits geliefert, sodass eine Inbetriebnahme in III. Quartal angestrebt wird.

Die Betriebsführung der Anlage erfolgt ebenfalls durch die MHB Montage GmbH, welche mit der Betriebsführung von Photovoltaikanlangen eine langjährige Erfahrung aufweist und dies auch bereits für die übrigen Anlagen im Bestand, aber auch für bestehende Kunden leistet.

 

Die Nachrangdarlehen

Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 31.12.2034. Die Verzinsung beträgt 4,00 % pro Jahr und erfolgt ab dem Tag, an dem der Nachrangdarlehensbetrag auf dem Konto der Projektgesellschaft eingeht. Die Tilgung erfolgt jährlich in 10 gleichbleibenden Raten (10%) ab dem 31.12.2025.

 

Die Finanzierung

Die Projektgesellschaft wird die Photovoltaikanlage zu einem Festpreis von € 1.077.600 erwerben (€ 800 pro kWp). An Eigenkapital sind € 537.600 und an Nachrangdarlehen € 540.000 vorgesehen. Sollten die € 540.000 nicht komplett eingeworben werden können, wird die Differenz über zusätzliches Eigenkapital ausgeglichen.

Konditionen

Volumen
540.000,- Euro
Zinsen p.a.
4,0 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich, nachschüssig erstmalig zum 31.12.2024
Verfügbar ab
30.05.2023
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
10 % jährlich, erstm. ab Ende 2025

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Weshalb investieren?
  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Unterstützung der Energiewende
  • Erfahrener Projektentwickler
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“. Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wie lange ist die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.12.2034.

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.12.2024.

Was muss bei der Besteuerung beachtet werden?

Bei den Zinsen handelt es sich steuerlich gesehen bei den Darlehensgeber:innen um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der Darlehensnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale muss der Darlehensnehmer beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen, damit dann ggf. ebenso die Kirchsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden kann.

Ein Freistellungsauftrag kann nicht entgegengenommen werden.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.12.2034. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch zusätzliches Eigenkapital ausgeglichen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt die MHB Montage GmbH.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

Vertriebsstart 30.05.2023, 11:00 Uhr