Windpark Neetzow-Liepen

Anbieter der Vermögensanlage: Venterm sechs GmbH & Co. KG
Progress updated: 25%
Laufzeit
20 Jahre
Zins p.a.
Basiszins : 2,5 %
+ var. Bonuszins bis zu 10 %
Minimum
250,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.05.2044

Exklusivität

 

Eine Zeichnung ist nur für Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Neetzow-Liepen (17391) möglich.

 

 

Der Darlehensnehmer

 

Darlehensnehmer ist die Venterm sechs GmbH & Co. KG. Die Projektgesellschaft ist eigens für den Bau und den Betrieb der 4 Windenergieanlagen und einem Umspannwerk gegründet worden.

 

 

Die Nachrangdarlehen

 

Die AnwohnerInnen Neetzow Liepens können sich mit einem Betrag ab 250 € bis maximal 10.000 € an dem Windpark finanziell engagieren.

Das Nachrangdarlehen beläuft sich auf 1.000.000 €, die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.05.2044.

Die AnlegerInnen haben das Recht, ihr Nachrangdarlehen jährlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmals zum 31.12.2025.

Der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2034.

Die Verzinsung erfolgt ab dem Tag, an dem der Nachrangdarlehensbetrag auf dem Konto der Projektgesellschaft  eingeht. Ab Zahlungseingang bis 30.05.2044 beträgt die Basisverzinsung 2,50 % pro Jahr. Zusätzlich erhalten die AnlegerInnen eine Bonusverzinsung, die abhängig ist vom jährlichen Umsatz der vier Windenergieanlagen gemäß der Abrechnung vom Netzbetreiber. Der Bonuszins greift, wenn der jährliche Umsatz durch die Windenergieanlagen größer gleich € 4,15 Mio. ist, die Staffelung des Bonuszinssatzes erfolgt folgendermaßen:

 

Bonuszins

  Umsatz
0,00 % Kleiner als € 4,15 Mio.
0,25 % Größer gleich € 4,15 Mio.
0,50 % Größer gleich € 4,20 Mio.
0,75 % Größer gleich € 4,25 Mio.
1,00 % Größer gleich € 4,30 Mio.
1,25 % Größer gleich € 4,35 Mio.
….. ……
10,00 % Größer gleich € 6,10 Mio.

 

Beispielrechnungen

Umsatz Basiszins Bonuszins Gesamtzins
€ 4,70 Mio. 2,50 % 3,00 % 5,50 %
€ 5,45 Mio. 2,50 % 6,75 % 9,25 %
€ 6,10 Mio. 2,50 % 10,00 % 12,50 %

 

Die Tilgung erfolgt endfällig zum 30.05.2044. Bei vorzeitiger Kündigung erfolgt die Rückzahlung zum Kündigungstermin.

 

 

Die Finanzierung

 

Die Finanzierung der vier Windenergieanlagen erfolgt über mehrere Bausteine. Die geplanten Baukosten betragen rund € 36.500.000,-, davon entfallen € 32.217.000,- auf die Bankdarlehen, bis zu € 1.000.000,- auf das Nachrangdarlehen und € 3.283.000,- auf das Eigenkapital.

Sollte das Nachrangdarlehen vor Ort nicht komplett eingeworben werden können, wird die fehlende Differenz durch Eigenkapital der Gesellschafter der Projektgesellschaft ausgeglichen.

Die Windenergieanlagen

Standort
Anzahl
Typ
Leistung
Nabenhöhe
Windenergieprognose
Sauberer Strom für ca.
Inbetriebnahme
CO2 Ersparnis
Neetzow-Liepen
4 Windenergieanlagen
Nordex N149/5.X
Jeweils 5,7 MW
164 m
ca. 63 Mio. kWh pro Jahr
ca. 17.000 Haushalte
Herbst 2024
ca. 24.000 Tonnen pro Jahr

Konditionen

Volumen
1.000.000,- Euro
Zinsen p.a.
Basiszins : 2,5 %
+ var. Bonuszins bis zu 10 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 30.05., erstmalig zum 30.05.2026
Verfügbar ab
13.11.2024
Anlagebetrag
250,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 250 teilbare Betrag, maximal 10.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 30.05.2044

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

  • Sie unterstützen die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
  • Die Investition in den Bürgerwindpark ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
  • Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
  • Mit dem Anlagenhersteller wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
  • Durch Ihre Investition können Sie von einem höheren Umsatz der Windenergieanlagen finanziell profitieren (= Bonuszins)

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument Risikohinweise beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter Downloads.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Eine Zeichnung ist nur für Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Neetzow-Liepen (17391) möglich.

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Zeichnungserklärung des jeweiligen Anlegers) und endet für alle Anleger einheitlich am 30.05.2044.

Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 30.05.2026.

Bei den Zinsen handelt es sich steuerlich gesehen bei den Darlehensgeber:innen um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Der Darlehensnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Kapitalertragssteuer von 25% als Quellensteuer sowie den Soli und ggf. die Kirchensteuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Kirchensteuer: Die Kirchensteuermerkmale muss der Darlehensnehmer beim Bundeszentralregister für Steuern (BZSt) abfragen, damit dann ggf. ebenso die Kirchsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt werden kann.

Ein Freistellungsauftrag kann nicht entgegengenommen werden.

Ja, der Anleger hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2025.

Auch der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 31.12.2034. Bei Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

Hier greift eine Besonderheit: Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch die Gesellschafter des Windparks ausgeglichen.

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die Venterm Unternehmensgruppe.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

Vetriebsstart: 13. November 2024