SL Windpark Tönisvorst

Anbieter der Vermögensanlage: SL Windpark Tönisvorst GmbH & Co. KG
Project ID not found.
Laufzeit
20 Jahre
Zins p.a.
5,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.11.2040

Exklusivangebot

Das Angebot richtet sich exklusiv und ausschließlich an Bürger*innen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Tönisvorst (Postleitzahl 47918) und Süchteln (Postleitzahl 41749).

 

    SL NaturEnergie

    Seit über 20 Jahren projektiert, baut und betreibt die SL NaturEnergie Unternehmens-gruppe aus Gladbeck Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW. Zur SL NaturEnergie gehören mittlerweile mehr als 170 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit über 350 Megawatt Leistung.

    Ihr Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen. Dabei wird großer Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelegt.

    Dies erfolgt zum einen über eine eigene Stiftung, in die Teile des Erlöses aus der Windstromproduktion einfließen. Damit sollen gemeinnützige Vereine, Projekte und Initiativen vor Ort unterstützt werden. Ein Gremium bestehend aus Tönisvorster Bürgern wird über die Vergabe der Förderung entscheiden.

    Zum anderen wird Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit geschaffen, sich in Form eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt finanziell am Windpark Tönisvorst zu engagieren.

     

    Der Darlehensnehmer

    Darlehensnehmer ist die „SL Windpark Tönisvorst GmbH & Co. KG“, eine eigens für den Bau und den Betrieb der zwei Windenergieanlagen in Tönisvorst gegründete Tochter-gesellschaft der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe.

    Alleiniger Gesellschafter ist die SL NaturEnergie GmbH, die somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlagen interessiert ist.

     

    Die Finanzierung

    Die Finanzierung der zwei Windenergieanlagen erfolgt über mehrere Bausteine. Zum einen mittels Bankdarlehen über 10.300.000,- Euro, zum anderen mittels Eigenkapital über 250.000,- Euro und zum dritten über Nachrangdarlehen über insgesamt 1.000.000,- Euro.

    Ein finanzielles Engagement ist schon ab 500,- Euro möglich. Ein darüberhinausgehender Betrag muss durch 500 teilbar sein. Maximal sind 25.000,- Euro für natürliche Personen möglich.

    Konditionen

    Volumen
    1.000.000,- Euro
    Zinsen p.a.
    5,0 %
    Zinszahlungsrhythmus
    jährlich zum 30.11., erstmalig zum 30.11.2021
    Verfügbar ab
    07.04.2021
    Anlagebetrag
    500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
    Tilgung
    Endfällig am 30.11.2040

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

    Weshalb investieren?
    • Sie unterstützen die Energiewende in NRW und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
    • Die Investition in den Windpark Tönisvorst ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
    • Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
    • Mit dem Anlagenhersteller ENERCON wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
    • Die Windenergieanlagen der SL NaturEnergie GmbH haben bisher eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit erzielt.
    Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

    Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

    Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

    Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

    Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

    Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

    Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

    Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

    Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

    Wie werden mögliche Risiken für Anleger während des Anlagenbetriebs minimiert?

    Grundsätzlich handelt es sich bei dem Nachrangdarlehen um eine unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken. Risikominimierende Punkte für Anleger sind:

    • Versicherungen sowie ein Vollwartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Enercon sichern das Risiko von Ertragsausfällen ab.
    • Für alle wesentlichen Ausgabeposten (wie beispielsweise Pachten & den Vollwartungsvertrag) wurden die Verträge über die gesamte Laufzeit der Anlagen abgeschlossen.
    • Zusätzlich wird die technische Betriebsführung der Windenergieanlagen durch die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe abgedeckt. Sie hat bereits über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen.
    • Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Erträge des Windparks ab Inbetriebnahme über 20 Jahre gesetzlich garantiert. Die Prognose zur Stromproduktion wurde dabei konservativ berechnet, um eine solide Finanzierung sicherzustellen. (Siehe hierzu auch die Frage: Auf welcher Basis wurden die Erträge der Anlagen berechnet?).
    • Über die DKB, die das Projekt als Fremdkapitalgeber unterstützt, wurden die Annahmen zur Stromproduktion und die abgeschlossenen Verträge detailliert überprüft. Zudem wurde der Bankzins über einen Zeitraum von 20 Jahren festgeschrieben, wodurch kein Zinsänderungsrisiko vorliegt.
    • Darüber hinaus ist auch die SL Gruppe selbst als Eigenkapitalgeber an dem Windpark Tönisvorst beteiligt und somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlagen interessiert.
    Bestehen Risiken durch anhängige Klagen und wie werden diese für Anleger minimiert?

    Gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der zwei Windenergie-anlagen sind aktuell vier Nachbarklagen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Sollte sich hieraus ein Einfluss auf den dauerhaften Betrieb der Anlagen ergeben, werden die Beteiligungen von der SL Windpark Tönisvorst GmbH & Co. KG vollständig zurückerstattet.

    Wer kann investieren?

    Um den regionalen Bezug der Darlehensgeber zu gewährleisten, haben nur Anwohnerinnen und Anwohner mit Erst- und Zweitwohnsitz in Tönisvorst oder Süchteln Zeichnungsrecht.

    Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?

    Die Laufzeit für das Nachrangdarlehen beträgt 20 Jahre und endet automatisch am 30.11.2040.

    Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

    Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.11.2021. Danach werden die Zinszahlungen jedes Jahr jeweils zum 30.11. geleistet.

    Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

    Ja, der Darlehensgeber hat das Recht, das Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 30.11.2030.

    Das ordentliche Kündigungsrecht seitens der Darlehensgeber ist insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 20 % der ursprünglichen Gesamtdarlehenssumme gekündigt werden können.

    Auch der Darlehensnehmer hat das Recht zur ordentlichen Kündigung. Er kann vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise kündigen, erstmalig zum 30.11.2030.

    Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

    Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

    Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge selbstverständlich bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch den Eigentümer des Windparks ausgeglichen.

    Wer erhält das investierte Geld?

    Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abge-schlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die eco:finance GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

    Auf welcher Basis wurden die Erträge der Anlagen berechnet?

    Für die Berechnung der jährlichen Erträge wurden zwei unabhängige Windgutachten herangezogen. In den Windgutachten wurden bereits alle betriebsbedingten und planbaren Abschaltungen sowie Reduktionen der Windenergieanlagen (z. B. durch Fledermaus- oder Schattenabschaltungen) berücksichtigt.

    Auf Basis dieser Windgutachten wurde eine konservative Kalkulation erstellt, die einen zusätzlichen Prognoseabschlag von ca. 10% berücksichtigt, um eine solide Finanzierung sicherzustellen.

    Wer ist für die Betriebsführung der Windenergieanlagen zuständig?

    Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. SL NaturEnergie hat über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen. Neben den Anlagen in Tönisvorst betreibt das Unternehmen mit Firmensitz in Gladbeck rund 170 weitere Erneuerbare Energieanlagen mit über 350 Megawatt Leistung in ganz NRW.

    Wann erfolgte die Gestattung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?

    Die Gestattung zur Veröffentlichung des Vermögensanlagen-Informationsblattes – siehe Reiter „Investitionsangebot“ – erfolgte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) am 10.03.2021.

    Downloads

    Vermögensanlagen-Informationsblatt
    Risikohinweise
    Darlehensvertrag (als Muster)

    Aktuelles

    Für aktuelle Informationen zum Windpark Tönisvorst besuchen Sie uns auf der Homepage unter

    https://www.windpark-toenisvorst.de