Sonnenkraft Merkendorf

Anbieter der Vermögensanlage: Sonnenkraft Merkendorf GmbH & Co. KG
Project ID not found.
Laufzeit
10 Jahre
Zins p.a.
2,7 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.12.2032

Die MHB Montage GmbH

Die MHB Montage GmbH hat sich auf die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und Speicherkonzepten spezialisiert. In 2014 gegründet, ist die MHB seither ein starker Partner für die Region Mittelfranken und hat mit Standorten in Offenburg sowie Dessau-Roßlau ein gutes Fundament, Photovoltaikanlagen in ganz Deutschland zu errichten und zu betreiben.

Der hohe Fokus auf die eigene Region ist der MHB sehr wichtig. So wird zum Beispiel der regionale Fußballverein unterstützt. Auch ein Neubau eines neuen Werkes mit Lagerhalle und Bürokomplex ist in Merkendorf geplant, die Fertigstellung ist für 2024 avisiert.

Die MHB errichtet pro Jahr ca. 100 MW installierter Leistung, darunter zum Beispiel 10 MWp in Ermetzhofen, aber auch in Merkendorf wurde bereits eine Anlage errichtet.

Die Projektgesellschaft

Die „Sonnenkraft Merkendorf GmbH & Co. KG“ wurde am 30.07.2021 gegründet. Sie ist eine sogenannte Projektgesellschaft, die außer dem Bau und dem Betrieb der geplanten Photovoltaikanlage kein weiteres Geschäft betreiben wird.

Die Photovoltaikanlage

Im Jahr 2022 soll auf dem Gebiet der Gemeinde Merkendorf – auf der Gemarkung Großbreitenbronn mit der Flurnummer 567 und 732 – eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Nennleistung von ca. 5.073 kWp entstehen. Es ist geplant, dass insgesamt 10.755 Module des Herstellers Akome und 25 Wechselrichter des Herstellers Huawei zum Einsatz kommen. Der prognostizierte spezifische Jahresenergieertrag liegt bei 1.047,04 kWh / kWp.

Die Projektgesellschaft hat erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum 01.03.2022 teilgenommen und einen Zuschlag von 5,47 ct. / kWh erhalten. Diese Vergütung wird der Projektgesellschaft für 20 Jahre gewährt. Daneben plant die Projektgesellschaft den Abschluss eines sogenannten PPA-Vertrages, um damit höhere Einnahmen zu erzielen, da aktuell die Börsenstrompreise deutlich über der Zuschlagshöhe notieren.

Die Betriebsführung der Anlage erfolgt ebenfalls durch die MHB Montage GmbH, welche mit der Betriebsführung von Photovoltaikanlangen eine langjährige Erfahrung aufweist und dies auch bereits für die übrigen Anlagen im Bestand, aber auch für bestehende Kunden leistet.

Konditionen

Volumen
700.000,- Euro
Zinsen p.a.
2,7 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich, nachschüssig erstmalig zum 31.12.2023
Verfügbar ab
05.08.2022
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 20.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 31.12.2032

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Weshalb investieren?
  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Unterstützung der Energiewende
  • Erfahrener Projektentwickler
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“. Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wie lange ist die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.12.2032.

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.12.2023.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.12.2032. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch das Privates Institut ausgeglichen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt die MHB Montage GmbH.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

Geplanter Anlagenbaubeginn Februar 2023

29.11.2022 – Kabeltrasse wird gebaut

27.10.2022 – Erteilung Baugenehmigung