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WS Lichtenborn

Anbieter der Vermögensanlage: WindStrom Lichtenborn GmbH & Co. KG

Erfolgreich finanziert
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Laufzeit 9 Jahre

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Zins p.a. 3,6 %

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Minimum 500,- Euro

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Tilgung

50 % am 30.09.2027 und 50 % am 30.09.2028
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Laufzeit
9 Jahre Jahre

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Zins p.a.
3,6 %

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Minimum
500,- Euro

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Tilgung

50 % am 30.09.2027 und 50 % am 30.09.2028

WS Lichtenborn

Anbieter der Vermögensanlage: WindStrom Lichtenborn GmbH & Co. KG

Erfolgreich finanziert
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Laufzeit

9 Jahre

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Zins p.a.

3,6 %

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Minimum

500,- Euro

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Tilgung

50 % am 30.09.2027 und 50 % am 30.09.2028

Bilder

Seit 2012 in Betrieb

IST-Zahlen fĂĽr Stromproduktion

Starker Partner NATURSTROM AG

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Der Anbieter

Die WindStrom Lichtenborn GmbH & Co. KG ist eine eigens gegrĂĽndete Projektgesellschaft fĂĽr den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen. Alleiniger Gesellschafter ist die NATURSTROM AG, welche selbst Eigenkapital in die WindStrom Lichtenborn GmbH & Co. KG eingebracht hat und somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlage interessiert ist.

Die Windenergieanlage

Die Gesellschaft hat die Genehmigung für den Bau und Betreib einer Windenergieanlage  im Jahr 2010 erhalten. Bei der Windenergieanlage handelt es sich um eine Enercon-Anlage vom Typ E-82 mit einer Nabenhöhe von 138 Meter, einem Rotordurchmesser von 82 Meter und einer Nennleistung von 2,3 MW.

Die Anlage selbst wurde von der NaturStromAnlagen GmbH, einer Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG, im Jahr 2012 realisiert und Ende 2012 in Betrieb genommen. Sie befindet sich auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Lichtenborn im Eifelkreis Bitburg-PrĂĽm in Rheinland-Pfalz.

Die VergĂĽtung / Finanzierung

Die EEG-Vergütung beträgt 9,41 ct. / kWh. Da es sich bei diesem Projekt um eine Repowering-Maßnahme handelt, erhält die Gesellschaft zusätzlich noch einen sogenannten Repoweringbonus in Höhe von 0,50 ct. / kWh. Insgesamt erhält die Projektgesellschaft eine Vergütung von 9,91 ct. / kWh bis Ende 2032. Die Finanzierung des Windparks erfolgte über mehrere Bausteine. Die NATURSTROM AG hat Eigenkapital über 750.000,- Euro und ein Gesellschafterdarlehen über 400.000,- Euro eingebracht. Weiterhin wurde ein Bankdarlehen aufgenommen, welches planmäßig bis Mitte 2027 abbezahlt sein wird.

Der Verwendungszweck

Das von der NATURSTROM AG zur Verfügung gestellte Gesellschafter- darlehen soll nun abgelöst werden. Die hierfür über die Crowdfunding-Plattform „Klimaschwarm“ angebotenen Nachrangdarlehen weisen eine Verzinsung von 3,60 % p. a. auf und sollen in zwei Raten in 2027 und 2028 mit jeweils 50,00 % getilgt werden.

In der Liquiditätsprognose – zu finden unter dem Button „Investitionsangebot“ – werden die Ein- und Auszahlungen der Projektgesellschaft über die vorgesehene Laufzeit des Nachrangdarlehens detailliert dargestellt.

Der IST-Betrieb

Die Wirtschaftlichkeit des Projektes hängt insbesondere vom prognostizierten Wind- aufkommen ab. Da die Anlage bereits Ende 2012 in Betrieb genommen wurde, liegen für sechs volle Betriebsjahre IST-Werte vor (2013 bis 2018). Im Durchschnitt hat die Anlage über diesen Zeitraum pro Jahr 3.723 MWh produziert, für die Liquiditätsprognose wurde ein Wert von 3.700 MWh unterstellt.

Weitere Informationen

Mit dem Anlagenhersteller Enercon wurde ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2032. Die technische BetriebsfĂĽhrung der Anlage erfolgt durch die NaturStromAnlagen GmbH.

Die Finanzierung

Konditionen

99E49D6F-19F4-49B4-8DB8-434C6EDF6E97

Volumen

400.000,- Euro

Zinsen

3,6 % p. a.

3169D17F-F2CA-4BC7-A4A4-6D0C6FE4969A

Zinszahlungsrhythmus

jährlich zum 30.09., erstmalig zum 30.09.2020

A3294127-F4B8-4DDF-A13A-D45ED668A41F

VerfĂĽgbar ab

26.11.2019

6121A660-E7DC-4121-900D-CA1D62E68046

Anlagebetrag

500,- Euro. DarĂĽber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.

Tilgung

50 % am 30.09.2027

50 % am 30.09.2028

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

  • Wer erhält das angelegte Geld?

    Das Darlehen wird vom Darlehensgeber direkt an die WindStrom Lichtenborn GmbH & Co. KG ĂĽberwiesen. Der Plattformbetreiber, die eco:finance GmbH, ĂĽbt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriffe auf die Darlehensmittel.

  • Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

    Die bis zum Ende der Zeichnungsfrist abgeschlossenen Darlehensverträge bleiben bestehen! Der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen wird durch die NATURSTROM AG ausgeglichen, das heiβt sie belässt weiterhin Gelder in der WindStrom Lichtenborn GmbH & Co. KG.

  • Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

    Die erste Zinszahlung erfolgt anteilsmäßig für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.09.2020. Danach werden die Zinszahlungen jeweils zum 30.09. für ein volles Jahr geleistet.

  • Ist eine vorzeitige DarlehensrĂĽckzahlung möglich?

    Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 30.09.2028. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

  • Wer ĂĽbernimmt die technische BetriebsfĂĽhrung der Windenergieanlage?

    Die technische BetriebsfĂĽhrung der Windenergieanlage erfolgt durch die NaturStromAnlagen GmbH, einer Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG.

  • Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

    Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen. Die Klimaschwarm Plattform fungiert lediglich als Vermittler und verfügt zu keinem Zeitpunkt über die Gelder.

  • Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem RangrĂĽcktritt?

    Die Klimaschwarm Plattform vermittelt Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese sind – wie der Name schon sagt – (1) nachrangig und haben (2) qualifizierten Rangrücktritt.

    Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

    Qualifizierter RangrĂĽcktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung fĂĽhren wĂĽrden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

  • Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen?

    Wie bei den meisten Investitionen handeln die Anleger im Klimaschwarm auf eigene Verantwortung und sollten wissen, wieviel Risiko sie persönlich eingehen möchten. Anleger sollten sich daher immer genau mit den ausführlich dargestellten Projektrisiken vertraut machen. Eine individuelle Beratung erfolgt nicht.

    Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Eine Nachschusspflicht besteht jedoch nicht. Projekte sind unabhängig voneinander, das heißt, die Insolvenz eines Projekts hat keinen Einfluss auf andere Projekte der Plattform.

  • Auf welcher Basis werden die Einnahmen geplant?

    Die Windenergieanlage ist eine Bestandsanlage und bereits seit Ende 2012 am Netz, so dass für die Liquiditätsprognose auf konkrete Ist-Werte zurückgegriffen werden konnte. Die bisherigen Produktionszahlen sind:

    2013: 3.381 MWh
    2014: 3.583 MWh
    2015: 4.369 MWh
    2016: 3.768 MWh
    2017: 3.792 MWh
    2018: 3.445 MWh

    Im Durchschnitt ergibt sich somit für die Jahre 2013 bis 2018 ein Produktionswert von 3.723 MWh. Für die Liquiditätsprognose wurden 3.700 MWh unterstellt.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Darlehensvertrag (als Muster)
Jahresabschluss 2018

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