Kokoni One

Anbieter der Vermögensanlage: NatCon Berlin GmbH & Co. KG
Project ID not found.
Laufzeit
15 Jahre
Zins p.a.
2,5 - 4,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Jährlich von 09/24 - 09/37

Die Betreibergesellschaft – NatCon Berlin GmbH & Co. KG

Betreiberin der Wärmeversorgung des Wohnquartiers „Kokoni One“ ist die NatCon Berlin GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der NATURSTROM AG, einem bundesweit tätigen unabhängigen Ökostrom- und Ökogasanbieter mit über 300.000 Kunden. Die Betreibergesellschaft übernimmt den Betrieb des gesamten Energiesystems inklusive Wartung, Service und Monitoring. Die Errichtung des Energiesystems soll bis zum Ende des 1. Quartals 2023 erfolgen.

Das Wohnquartier “Kokoni One”

Im Nordosten Berlins – im Pankower Viertel Französisch Buchholz – entsteht umgeben von herrlicher Natur das Wohnquartier „Kokoni One“: ein neues, gesundes Zuhause, das Menschen und Umwelt in Einklang bringt.

Egal ob Wallbox fürs Elektroauto oder fossilfreie Generierung von Wärme und Strom – das Quartier mit 84 Doppel- und Reihenhäusern (Holzbau) nach Effizienzhaus Standard 55 Erneuerbare-Energien-Klasse ist voll auf einen nachhaltigen Lebensstil ausgerichtet. Zentral gelegen soll ein Gemeinschaftshaus mit anliegender Energiezentrale errichtet werden.

Die nachhaltige Energieversorgung des Wohnquartiers erfolgt mittels Erdwärmesonden und zentralen Wärmepumpen, zusätzlich verfügen alle Häuser über dachintegrierte Photovoltaik-Anlagen. Die Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von insgesamt ca. 320 Kilowatt Peak (kWp) auf den Häusern werden als vollflächige In-Dach-Varianten errichtet und ersetzten somit die Dachdeckung. Die einzelnen Anlagen werden über ein separates Netz zu einer großen Gesamtanlage verbunden.

Auch für die künftige nachhaltige E-Mobilität der Bewohner:innen von Kokoni One ist vorgesorgt: Alle Häuser mit Stellplatz verfügen über einen Ladepunkt und werden bevorzugt mit dem Strom vom eigenen Dach versorgt.

Weitere Informationen zum Wohnquartier unter https://www.naturstrom.de

Die Wärmeversorgung des Quartiers

68 Wärmesonden mit je 100 m Länge entziehen dem Erdreich Energie auf einem geringen, aber über das ganze Jahr konstanten Temperaturniveau von ca. 10 °C. Zwei zentrale Wärmepumpen mit jeweils knapp 180 Kilowatt thermischer Ausgangsleistung (kWth) heben die Temperatur auf 40 °C. Die so nutzbare Heizwärme wird über ein gedämmtes Niedertemperatur-Nahwärmenetz in die einzelnen Gebäude mit KfW-gefördertem Baustandard BEG 55 transportiert. Das Netz besteht aus zwei Strängen mit einer Gesamtlänge von ca. 1,2 Kilometern. In den Sommermonaten werden die Energieflüsse im Energiesystem umgedreht und die Gebäude gekühlt: Überschüssige Wärme wird den Gebäuden entzogen, durch das Netz zu den Wärmesonden geführt und das Erdreich energetisch regeneriert.

Die Finanzierung

Die Kosten für die Errichtung der Wärmeversorgung belaufen sich planmäßig netto auf ca. € 1.210.000. Hierfür schließt die Betreibergesellschaft einen GU-Vertrag mit der NATURSTROM AG ab. An Eigenkapital werden von der NATURSTROM AG ca. € 280.000 eingebracht (davon € 25.000 Liquiditätszuschuss für die Anlaufjahre). Zudem erhält die Betreibergesellschaft eine öffentliche Förderung über ca. € 455.000. Die restlichen € 500.000 sollen über die Ausgabe von Nachrangdarlehen zur Verfügung gestellt werden. Im Projektverlauf ggf. entstehende Mehrkosten werden durch zusätzliches Eigenkapital beglichen.

Konditionen

Volumen
500.000,- Euro
Zinsen p.a.
2,5 - 4,0 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 30.09., erstmalig zum 30.09.2023
Verfügbar ab
11.08.2022
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
Jährlich von 09/24 - 09/37

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Weshalb investieren?
  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Erfahrener Projektentwickler
  • Reine Projektfinanzierung
  • Unterstützung der Energiewende
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 30.09.2037.

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.09.2023.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 30.09.2037. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch die NATURSTROM AG ausgeglichen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)
Jahresabschluss 2021

Aktuelles

Für aktuelle Informationen zum Wärmequartier “Kokoni One” besuchen Sie uns auf der Homepage unter https://www.naturstrom-kokonione.de/