PIN Solarpark Bockenem

Anbieter der Vermögensanlage: PIN Grünstrom 58 GmbH & Co. KG
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Laufzeit
2 Jahre
Zins p.a.
3,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.11.2022

Das Private Institut

Das Private Institut ist 1991 gegründet worden und konzipiert, realisiert und vertreibt bereits seit 2010 Photovoltaikanlangen. Daneben übernimmt das Private Institut die technische und kaufmännische Betriebsführung für mittlerweile über 400 Photovoltaik-anlagen, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet.

 

Die Betreibergesellschaft: PIN Grünstrom 58 GmbH & Co. KG

Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in den Bau einer PV Freiflächenanlage in Bockenem (Niedersachen). Hierfür wurde eigens eine Projektgesellschaft gegründet, die PIN Grünstrom 58 GmbH & Co KG. Die Projektgesellschaft ist ausschließlich für den Bau und den Betrieb des Solarparks in Bockenem zuständig und betreibt sonst keine weiteren Geschäfte.

 

Der Solarpark

In der Gemeinde Königsdahlum, einem Stadtteil von Bockenem in Niedersachsen zwischen Hildesheim und Goslar, befindet sich das ehemalige Kaliwerk Hermann II. Auf diesem Werksgelände (Konversionsfläche) hat das Private Institut bereits eine 750 kWp-Anlage errichtet, in 2020 / 2021 soll eine Erweiterung mit insgesamt 2.199 kWp realisiert werden.

Für eine Teilanlage über 1.450 kWp hat das Private Institut erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen und einen Zuschlag von 5,89 ct./kWp erhalten. Für die restlichen 749 kWp greift die EEG-Vergütung zum Zeitpunkt der Inbetrieb-nahme.

Die Photovoltaikanlage weist einen prognostizierten Jahresenergieertrag von 980 kWh/kWp auf.

 

Verkauf der PV-Anlage

Die Gesamtanlage über 2.199 kWp kann auf bis zu 34 sogenannte einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen aufgeteilt werden, welche innerhalb der nächsten zwei Jahre an Einzelinvestoren (teilweise) veräußert werden sollen.

Dieses Geschäftsmodell der einzelbetriebsfähigen Teilanlagen und dem Verkauf an Einzel-investoren betreibt das Private Institut seit 2010 erfolgreich und hat mittlerweile über 1.200 Kunden in seinem Bestand.

 

Die Finanzierung

Die Baukosten sollen über das Nachrangdarlehen finanziert werden, Planungskosten und Gebühren sind vom Privaten Institut bezahlt worden. Die Aufnahme von Bankdarlehen ist nicht vorgesehen.

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen soll über den (Teil-) Verkauf der PV-Anlage erfolgen. Um die komplette Rückzahlung der Nachrangdarlehen zu ermöglichen, müssen ca. 75 % der gesamten PV-Anlage veräußert werden.

Konditionen

Volumen
1.500.000,- Euro
Zinsen p.a.
3,0 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 30.11., erstmalig zum 30.11.2021
Verfügbar ab
26.10.2020
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 30.11.2022

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Weshalb investieren?
  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Erfahrener Projektentwickler
  • Reine Projektfinanzierung
  • Unterstützung der Energiewende
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit für das Nachrangdarlehen beträgt 2 Jahre und endet automatisch am 30.11.2022.

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.11.2021.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 30.11.2022. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge selbstverständlich bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch das Privates Institut ausgeglichen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die eco:finance GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 400 PV-Anlagen durch.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

12.04.2021 – Pressemitteilung

Hildesheimer Allgemeine Zeitung

Erweiterung des Solarparks bei Königsdahlum ist abgeschlossen

25.03.2021 – Baufortschritt

Die PV-Module sind vollständig montiert.

Video

11.01.2021 – Baufortschritt

Die PV-Module und Wechselrichter werden montiert.

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02.12.2020 – Baufortschritt

Die Einzäunung und Gestelle werden errichtet.

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23.11.2020 – Baubeginn

Der Solarpark Bockenem mit einer Nennleistung von 2.199 kWp wird nun errichtet.

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19.11.2020 – Pressemitteilung

pv magazine Deutschland

Solarstrom als Crowd Investment: Demokratisierte Energieversorgung

14.11.2020 – Pressemitteilung

DEAL-Magazin

Solarstrom als Crowd Investment: Demokratisierte Energieversorgung

13.11.2020 – Baugenehmigung

Mit Schreiben vom 09.11.2020 hat die Projektgesellschaft die Nachtragsgenehmigung vom Landkreis Hildesheim erhalten.

06.11.2020 – Pressemitteilung

Hildesheimer Allgemeine Zeitung

Der Solarpark soll wachsen: Betreiber sucht Anleger