Das Private Institut
Das Private Institut ist 1991 gegründet worden. Die Gesellschaft konzipiert, realisiert und vertreibt bereits seit 2010 Photovoltaikanlagen. Daneben übernimmt das Private Institut die technische und kaufmännische Betriebsführung für über 400 Photovoltaikanlagen, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet (www.privates-institut.com).
Die Betreibergesellschaft: PIN Grünstrom 60 GmbH & Co. KG
Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in den Bau einer Photovoltaikfreiflächenanlage. Hierfür wurde eigens eine Projektgesellschaft gegründet, die PIN Grünstrom 60 GmbH & Co KG. Die Projektgesellschaft ist ausschließlich für den Bau und den Betrieb des Solarparks in Woldegk zuständig und betreibt sonst keine weiteren Geschäfte.
Der Solarpark
In der Gemeinde Woldegk, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, im Südosten von Mecklenburg-Vorpommern soll in diesem Jahr auf einem 1,5 Hektar großen Grundstück der ehemaligen Ziegelei Woldegk (Konversionsfläche) eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 1.650 kWp in zwei Bauabschnitten entstehen. Die Fertigstellung ist bis spätestens Ende des 3. Quartals vorgesehen.
Für eine Teilanlage über ca. 900 kWp hat das Private Institut erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur teilgenommen und einen Zuschlag von 5,19 ct. / kWp erhalten. Für die restlichen ca. 750 kWp greift die EEG-Vergütung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum Einsatz kommen Module der Marke Trina sowie Wechselrichter von Huawei in verschiedenen Größen. Die Photovoltaikanlage weist einen prognostizierten Jahresenergieertrag von 1.005 kWh/kWp auf.
Verkauf der PV-Anlage
Es liegen nach aktuellem Planungsstand 31 sogenannte einzelbetriebsfähige Photovoltaik-anlagen vor, welche innerhalb der nächsten zwei Jahre an Einzelinvestoren (teilweise) veräußert werden sollen. Dieses Geschäftsmodell der einzelbetriebsfähigen Teilanlagen und dem Verkauf an Einzelinvestoren betreibt das Private Institut seit 2010 erfolgreich und hat mittlerweile über 1.200 Kunden in seinem Bestand.
Die Finanzierung
Die Gestehungskosten incl. Gebühren, Planungskosten und Pachtvorauszahlung betragen ca. 1.500.000 €, davon werden 50% über die Nachrangdarlehen finanziert und die anderen 50% über Bankdarlehen oder Eigenkapital.
Die Rückzahlung der Darlehen soll über den (Teil-) Verkauf der Photovoltaikanlage erfolgen.
Konditionen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt
Weshalb investieren?
- Gut für das Klima und Ihre Rendite
- Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
- Erfahrener Projektentwickler
- Reine Projektfinanzierung
- Unterstützung der Energiewende
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?
Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.
Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?
Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.
Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.
Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.
Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?
Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.
Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.
Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?
Die Laufzeit für das Nachrangdarlehen beträgt 2 Jahre und endet automatisch am 31.03.2023.
Wann erfolgt die erste Zinszahlung?
Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.03.2022.
Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?
Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.03.2023. Der Darlehensnehmer (PIN Grünstrom 60 GmbH & Co. KG) hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende das Darlehen zu kündigen, erstmalig jedoch zum 31.03.2022.
Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?
Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch das Privates Institut ausgeglichen.
Wer erhält das investierte Geld?
Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die eco:finance GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.
Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?
Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 400 PV-Anlagen durch.