PIN Solartrilogie Ballerstedt, Rossau & Zedau

Anbieter der Vermögensanlage: PIN Grünstrom 21 GmbH & Co. KG
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Laufzeit
2 Jahre
Zins p.a.
3,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 31.03.2024

Das Private Institut

Das Private Institut ist 1991 gegründet worden. Die Gesellschaft konzipiert, realisiert und vertreibt bereits seit 2010 Photovoltaikanlagen. Daneben übernimmt das Private Institut die technische und kaufmännische Betriebsführung für über 400 Photovoltaikanlagen, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet (www.privates-institut.com).

Die Betreibergesellschaft: PIN Grünstrom 21 GmbH & Co. KG

Mit dem Nachrangdarlehen investieren Sie in den Bau von drei Photovoltaikfreiflächenanlagen. Hierfür wurde eigens eine Projektgesellschaft gegründet, die PIN Grünstrom 21 GmbH & Co KG. Die Projektgesellschaft ist ausschließlich für den Bau und den Betrieb der drei Solarparks zuständig und betreibt sonst keine weiteren Geschäfte.

Die Solarparks:

Es sollen drei Freiflächensolarparks im Jahr 2022 realisiert werden. Der geplante Baubeginn für alle drei Freiflächenanlagen ist im II. Quartal 2022 vorgesehen und die Fertigstellung für das III. Quartal 2022.

Eine Anlage mit ca. 725 kWp entsteht in Ballerstedt, einem Ortsteil der Hansestadt Osterburg in Sachsen-Anhalt. Eine weitere mit ca. 816 kWp wird in Rossau realisiert, ca. 60 km süd-östlich von Leipzig in Sachsen. Die dritte Anlage wird in Zedau, ca. 40 km östlich von Salzwedel in Sachsen-Anhalt gebaut mit einer Nennleistung von ca. 826 kWp.

Der EEG-Vergütungssatz für alle drei Anlagen beläuft sich auf 4,67 ct. / kWh, der spezifische Jahresenergieertrag auf 980 kWh/kWp. Alle Anlagen sollen in die Direktvermarktung kommen, damit die Chance genutzt werden kann, einen eventuell höheren Börsenstrompreis als die EEG-Vergütung zu erhalten.

Verkauf der PV-Anlage:

Es liegen nach aktuellem Planungsstand 22 sogenannte einzelbetriebsfähige Photovoltaikanlagen vor – davon jeweils 8 in Rossau und Zedau sowie 6 in Ballerstedt -, welche innerhalb der nächsten zwei Jahre an Einzelinvestoren (teilweise) veräußert werden sollen.

Dieses Geschäftsmodell der einzelbetriebsfähigen Teilanlagen und dem Verkauf an Einzelinvestoren betreibt das Private Institut seit 2010 erfolgreich und hat mittlerweile über 1.200 Kunden in seinem Bestand.

Nachrangdarlehen

Die Nachrangdarlehen weisen einen jährlichen Zins von 3% auf und haben eine maximale Laufzeit bis 31.03.2024. Der Darlehensnehmer – die PIN Grünstrom 21 GmbH & Co. KG – hat das Recht, das Nachrangdarlehen mi einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen, erstmalig zum 31.03.2023.

Die Finanzierung

Die Gesamtkosten für die drei Freiflächenanlagen incl. Gebühren, Planungskosten, Einmalpacht (Zedau) und Grundstückskäufen (Ballerstadt und Rossau) betragen 2.466.000 €. Davon sollen 1.000.000 € über die Nachrangdarlehen, 1.200.000 € über Bankdarlehen und 246.000 € mit Eigenkapital finanziert werden.

Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen erfolgt über den (Teil-) Verkauf der einzelbetriebsfähigen Photovoltaikanlagen, hierzu müssen 9 der insgesamt 22 einzelbetriebsfähigen Anlagen verkauft werden.

Konditionen

Volumen
1.000.000,- Euro
Zinsen p.a.
3,0 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 31.03., erstmalig zum 31.03.2023
Verfügbar ab
11.04.2022
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 31.03.2024

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Weshalb investieren?
  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Erfahrener Projektentwickler
  • Reine Projektfinanzierung
  • Unterstützung der Energiewende
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.03.2024.

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.03.2023.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.03.2024. Der Darlehensnehmer (PIN Grünstrom 21 GmbH & Co. KG) hat das Recht, mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende das Darlehen zu kündigen, erstmalig jedoch zum 31.03.2023.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch das Privates Institut ausgeglichen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt das Private Institut. Dieses hat mit der Betriebsführung seit über zehn Jahre Erfahrung und führt diese für über 400 PV-Anlagen durch.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

 

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