SL Windpark Hamm

Anbieter der Vermögensanlage: SL Windpark Hamm GmbH & Co. KG
Project ID not found.
Laufzeit
20 Jahre
Zins p.a.
5,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.09.2041

Exklusivangebot

Da der Vorhabensträger SL Naturenergie sehr starken Fokus auf regionale Bürgerbeteiligung setzt, richtet sich das Investitionsangebot exklusiv und ausschließlich an Bürger*innen, deren Erst- oder Zweitwohnsitz sich in einem Radius von 3,5 km um die beiden Windkraftanlagen in der Stadt Hamm oder der Gemeinde Bönen befindet.

 

    SL NaturEnergie

    Seit über 20 Jahren projektiert, baut und betreibt die SL NaturEnergie Unternehmens-gruppe aus Gladbeck Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW. Zur SL NaturEnergie gehören mittlerweile mehr als 170 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit über 350 Megawatt Leistung.

    Ihr Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen. Dabei wird großer Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelegt.

    Dies erfolgt in Hamm zum einen über eine eigene Stiftung, in die Teile des Erlöses aus der Windstromproduktion einfließen. Damit sollen gemeinnützige Vereine, Projekte und Initiativen vor Ort unterstützt werden.

    Zum anderen wird Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit geschaffen, sich in Form eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt finanziell am Windpark Hamm zu engagieren.

     

    Der Darlehensnehmer

    Darlehensnehmer ist die „SL Windpark Hamm GmbH & Co. KG“, eine eigens für den Bau und den Betrieb der zwei Windenergieanlagen in Hamm gegründete Tochtergesellschaft der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe.

    Alleiniger Gesellschafter ist die SL NaturEnergie GmbH, die somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlagen interssiert ist.

    Die Finanzierung

    Die Finanzierung der zwei Windenergieanlagen erfolgt über mehrere Bausteine. Zum einen mittels Bankdarlehen über 11.836.000,- Euro, zum anderen mittels Eigenkapital über 600.000,- Euro und zum dritten über Nachrangdarlehen über insgesamt 1.000.000,- Euro.

    Ein finanzielles Engagement ist schon ab 500,- Euro möglich. Ein darüberhinausgehender Betrag muss durch 500 teilbar sein. Maximal sind 25.000,- Euro für natürliche Personen möglich.

    Konditionen

    Volumen
    1.000000,- Euro
    Zinsen p.a.
    5,0 %
    Zinszahlungsrhythmus
    jährlich zum 30.09., erstmalig zum 30.09.2022
    Verfügbar ab
    26.05.2021
    Anlagebetrag
    500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
    Tilgung
    Endfällig am 30.09.2041

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

    • Sie unterstützen die Energiewende in NRW und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
    • Die Investition in den Windpark Hamm ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
    • Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
    • Mit dem Anlagenhersteller ENERCON wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
    • Die Windenergieanlagen der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe haben bisher eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit erzielt.

    Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

    Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

    Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

    Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

    Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

    Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

    Grundsätzlich handelt es sich bei dem Nachrangdarlehen um eine unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken. Risikominimierende Punkte für Anleger sind:

    • Versicherungen sowie ein Vollwartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Enercon sichern das Risiko von Ertragsausfällen ab.
    • Für alle wesentlichen Ausgabeposten wurden die Verträge über die gesamte Laufzeit der Anlagen abgeschlossen.
    • Zusätzlich wird die technische Betriebsführung der Windenergieanlagen durch die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe abgedeckt. Sie hat bereits über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen.
    • Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Erträge des Windparks ab Inbetriebnahme über 20 Jahre gesetzlich garantiert. Die Prognose zur Stromproduktion wurde dabei konservativ berechnet, um eine solide Finanzierung sicherzustellen. (Siehe hierzu auch die Frage: Auf welcher Basis wurden die Erträge der Anlagen berechnet?).
    • Über die Niederrheinische Sparkasse und die Sparkasse Hamm, die das Projekt als Fremdkapitalgeber unterstützen, wurden die Annahmen zur Stromproduktion und die abgeschlossenen Verträge detailliert überprüft. Zudem ist der Bankzins über den gesamten Zeitraum der Finanzierung festgeschrieben, wodurch kein Zinsänderungsrisiko vorliegt.
    • Darüber hinaus ist auch die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe selbst als Eigenkapitalgeber am Windpark Hamm beteiligt und somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlagen interessiert.

    Gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der zwei Windenergie-anlagen sind aktuell fünf Nachbarklagen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg anhängig.

    Um den regionalen Bezug der Darlehensgeber zu gewährleisten, haben nur Anwohnerinnen und Anwohner in einem Umkreis von 3,5 km zu den Anlagen exklusives Zeichnungsrecht. Eine Übersicht, ob Sie in den Beteiligungsradius fallen, finden Sie unter dem Reiter Exklusivangebot.

    Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beginnt für jeden Anleger individuell mit dem Vertragsschluss (Zeichnungserklärung des jeweiligen Anlegers) und endet für alle Anleger einheitlich am 30.09.2041.

    Die Zinsen sind jährlich nachschüssig fällig, erstmalig zum 30.09.2022.

    Ja, der Anleger hat das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.09. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 30.09.2031. Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Anlegers ist allerdings insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal EUR 150.000,- gekündigt werden können.

    Auch der Darlehensnehmer hat das Recht, das Nachrangdarlehen vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.09. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise zu kündigen, erstmalig zum 30.09.2031. Bei Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

    Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

    Wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge selbstverständlich bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch den Eigentümer des Windparks ausgeglichen.

    Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abge-schlossen. An diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

    Für die Berechnung der jährlichen Erträge wurden zwei unabhängige Windgutachten herangezogen. In den Windgutachten wurden bereits alle betriebsbedingten und planbaren Abschaltungen sowie Reduktionen der Windenergieanlagen (z. B. durch Fledermaus- oder Schattenabschaltungen) berücksichtigt.

    Auf Basis dieser Windgutachten wurde eine konservative Kalkulation erstellt, um eine solide Finanzierung sicherzustellen.

    Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. SL NaturEnergie hat über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen. Neben den Anlagen in Hamm betreibt das Unternehmen mit Firmensitz in Gladbeck rund 170 weitere Erneuerbare Energieanlagen mit über 350 Megawatt Leistung in ganz NRW.

    Die Gestattung zur Veröffentlichung des Vermögensanlagen-Informationsblattes – siehe Reiter „Investitionsangebot“ – erfolgte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) am 18.05.2021.

    Downloads

    Vermögensanlagen-Informationsblatt
    Risikohinweise
    Darlehensvertrag (als Muster)

    Aktuelles

    Für aktuelle Informationen zum Windpark Hamm besuchen Sie uns auf der Homepage unter

    https://www.windpark-hamm.de