SL Windpark Niederkrüchten

Anbieter der Vermögensanlage: SL Windpark A-52 GmbH & Co. KG
Project ID not found.
Laufzeit
20 Jahre
Zins p.a.
5,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
Endfällig am 30.11.2040

SL NaturEnergie GmbH

Seit über 20 Jahren projektieren, bauen und betreiben wir Windenergie- und Photovoltaikanlagen in NRW. Unser Ziel ist es, das bevölkerungsreichste Bundesland zum Vorzeigestandort für die Produktion von sauberem Strom zu machen und ein verantwortungsbewusstes System der Energieversorgung zu etablieren – zum Schutz unseres Klimas und nachfolgender Generationen.

Dabei legen wir großen Wert auf die kommunale Einbindung und Beteiligung der Bürger. Zur SL NaturEnergie Unternehmensgruppe gehören mehr als 170 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit über 350 Megawatt Leistung.

Anbieter der Vermögensanlage ist die „SL Windpark A-52 GmbH & Co. KG“, eine eigens für den Bau der vier Windenergieanlagen in Niederkrüchten gegründete Tochtergesellschaft der SL NaturEnergie Unternehmensgruppe.

Alleiniger Gesellschafter ist die SL NaturEnergie GmbH, die somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergie- anlagen interessiert ist.

 

Fünf gute Gründe für eine Investition

  • Sie unterstützen die Energiewende in NRW und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
  • Die Investition in den Windpark Niederkrüchten ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
  • Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
  • Mit dem Anlagenhersteller ENERCON wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
  • Die Windenergieanlagen der SL NaturEnergie GmbH haben bisher eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit von über 99 % erzielt.

Die Finanzierung

Die Finanzierung der vier Windenergieanlagen erfolgt über mehrere Bausteine. Zum einen mittels Bankdarlehen über 19.100.000,- Euro, zum anderen mittels Eigenkapital über 1.000.000,- Euro und zum dritten über Nachrangdarlehen über insgesamt 1.500.000,- Euro.

Ein finanzielles Engagement ist schon ab 500,- Euro möglich. Ein darüber hinausgehender Betrag muss durch 500 teilbar sein. Maximal sind 25.000,- Euro für natürliche Personen möglich.

Konditionen

Volumen
1.500.000,- Euro
Zinsen p.a.
5,0 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich zum 30.11., erstmalig zum 30.11.2021
Verfügbar ab
09.06.2020
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
Endfällig am 30.11.2040

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Weshalb investieren?
  • Sie unterstützen die Energiewende in NRW und setzen sich damit für den Schutz unseres Klimas sowie zukünftiger Generationen ein.
  • Die Investition in den Windpark Niederkrüchten ist unabhängig von Börsen- und Konjunkturschwankungen.
  • Die EEG-Vergütung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren sichergestellt, somit auch über die volle Darlehenslaufzeit.
  • Mit dem Anlagenhersteller ENERCON wurde ein Vollwartungsvertrag über 20 Jahre abgeschlossen.
  • Die Windenergieanlagen der SL NaturEnergie GmbH haben bisher eine hohe durchschnittliche Verfügbarkeit von über 99 Prozent erzielt.
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“.

Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wie werden mögliche Risiken für die Anleger minimiert?

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Nachrangdarlehen um eine unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken. Risikominimierende Punkte für die Anleger sind beispielsweise:

  • Durch Versicherungen sowie einen Vollwartungsvertrag mit dem Anlagenhersteller Enercon ist das Risiko von Ertragsausfällen abgesichert. Der Vollwartungsvertrag beinhaltet eine Garantie zur technischen Verfügbarkeit der Anlagen von 97% pro Jahr. Liegt die Verfügbarkeit unter 97%, wird der entgangene Ertrag erstattet. Zusätzlich wird die technische Betriebsführung der Windenergieanlagen durch die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe abgedeckt, die bereits über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen aufweist.
  • Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind die Erträge des Windparks ab Inbetriebnahme über 20 Jahre gesetzlich garantiert. Zudem wurde die Prognose zur Stromproduktion konservativ berechnet, um eine solide Finanzierung sicherzustellen. (Siehe hierzu auch die Frage: Auf welcher Basis wurden die Erträge der Anlagen berechnet?).
  • Über die DZ-Bank, die das Projekt als Fremdkapitalgeber unterstützt, wurden die Annahmen zur Stromproduktion und die abgeschlossenen Verträge nochmals detailliert überprüft. Darüber hinaus ist auch die SL Gruppe selber als Eigenkapitalgeber mit 1 Mio. € an dem Windpark Niederkrüchten beteiligt und somit ebenso wie die Nachrangdarlehensgeber an einem wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlagen interessiert.
  • Für alle wesentliche Ausgabeposten (wie beispielsweise Pachten & den Vollwartungsvertrag) wurden Verträge über 20 Jahre abgeschlossen.
  • Der Bankzins wurde über einen Zeitraum von 20 Jahren festgeschrieben, somit liegt kein Zinsänderungsrisiko vor.
  • Die Windenergieanlagen sind nahezu fertiggestellt, somit besteht kein Baurisiko.
Wie lange beträgt die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit für das Nachrangdarlehen beträgt 20 Jahre und endet automatisch am 30.11.2040.

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 30.11.2021. Danach werden die Zinszahlungen jedes Jahr jeweils zum 30.11. geleistet.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Ja, der Darlehensgeber hat das Recht, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres zu kündigen, erstmalig zum 30.11.2030.

Das ordentliche Kündigungsrecht seitens des Darlehensgebers ist insoweit beschränkt, als dass pro Kalenderjahr maximal 20 % der ursprünglichen Gesamtdarlehenssumme gekündigt werden können.

Auch der Darlehensnehmer hat das Recht zur ordentlichen Kündigung. Er kann vor Ablauf der Laufzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.11. eines Kalenderjahres vollständig oder teilweise kündigen, erstmalig zum 30.11.2030.

Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem jeweils anderen Vertragspartner zu erklären.

Wer kann investieren?

In den ersten acht Wochen ab Zeichnungsstart haben Anwohnerinnen und Anwohner aus Niederkrüchten sowie der Region ein exklusives Vorzeichnungsrecht, um den regionalen Bezug der Darlehensgeber zu gewährleisten. Danach wird das Projekt für alle geöffnet.

Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Projektseite.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge selbstverständlich bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch den Eigentümer des Windparks ausgeglichen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die eco:finance GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Auf welcher Basis wurden die Erträge der Anlagen berechnet?

Für die Berechnung der jährlichen Erträge wurden zwei unabhängige Windgutachten herangezogen. In den Windgutachten wurden bereits alle betriebsbedingten und planbaren Abschaltungen sowie Reduktionen der Windenergieanlagen (z. B. durch Fledermaus- oder Schattenabschaltungen) berücksichtigt.

Auf Basis dieser Windgutachten erstellen wir eine konservative Kalkulation, die einen zusätzlichen Prognoseabschlag von ca. 10 % berücksichtigt, um eine solide Finanzierung sicherzustellen. Der hierdurch berechnete Ertragsmittelwert ergibt dabei ca. 30 Millionen Kilowattstunden pro Jahr.

Die ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnung des Windparks finden Sie auch unter „Investitionsangebot”.

Wer ist für die Betriebsführung der Windenergieanlagen zuständig?

Die technische und kaufmännische Betriebsführung der Windenergieanlagen übernimmt die SL NaturEnergie Unternehmensgruppe. SL NaturEnergie hat über 20 Jahre Erfahrung im Bau und im Betrieb von Windenergieanlagen. Neben den Anlagen in Niederkrüchten betreibt das Unternehmen mit Firmensitz in Gladbeck rund 170 weitere Erneuerbare Energieanlagen mit über 350 Megawatt Leistung in ganz NRW.

Werden im Windpark Niederkrüchten weitere Windenergieanlagen gebaut?

Im Windpark Niederkrüchten werden vier ENERCON-Anlagen realisiert, weitere Windenergieanlagen sind im Windpark nicht geplant.

Wann erfolgte die Gestattung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?

Die Gestattung zur Veröffentlichung des Vermögensanlagen-Informationsblattes – siehe Reiter „Investitionsangebot“ – erfolgte von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) am 20.05.2020.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Liquiditätsplanung
Darlehensvertrag (als Muster)
Jahresabschluss 2018

Aktuelles

Für aktuelle Informationen zum Windpark Niederkrüchten besuchen Sie uns auf der Homepage unter

http://windpark-niederkruechten.de