Solarpark Nochten

Anbieter der Vermögensanlage: NE Energiepark Lausitz GmbH & Co. KG
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Laufzeit
31.12.2024
Zins p.a.
3,0 %
Minimum
500,- Euro
Tilgung
50 % am 31.12.2023 50 % am 31.12.2024

Die Projektgesellschaft

Die NE Energiepark Lausitz GmbH & Co. KG ist eine indirekte Tochtergesellschaft der  naturstrom AG, einem bundesweit unabhängigen Stromanbieter.

Sie ist eine sogenannte Projektgesellschaft, die derzeit außer dem Bau und dem Betrieb der geplanten Photovoltaikanlage kein weiteres Geschäft betreibt.

 

Die Photovoltaikanlage

Die Freiflächenphotovoltaikanlage weist eine Nennleistung von 18.081 kWp auf und ist bereits im November 2022 ans Netz gegangen.

Zum Einsatz kommen 40.632 Module des Herstellers LONGi Green Energy Technology Co. Ltd. sowie 72 Wechselrichter des Herstellers Huawei Technologies Co. Ltd..

Der Freiflächenanlage befindet sich in der sächsischen Gemeinde Boxberg, nur gut einen Kilometer vom Braunkohle-Tagebauabbaugebiet Nochten in der nördlichen Oberlausitz entfernt.

Die Projektgesellschaft hat erfolgreich an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur für eine Teilanlage über 12.500 kWp teilgenommen. Der Zuschlag beträgt 4,97 ct. / kWh.

Die Gesellschaft hat zudem für die gesamte Anlagenleistung einen privaten Stromabnahmevertrag mit einer Laufzeit über 10 Jahre mit der NaturStromTrading GmbH abgeschlossen, einer Tochtergesellschaft der naturstrom AG.

Die technische Betriebsführung der Anlage erfolgt durch die NATEN Betriebsführung GmbH, einer indirekten Tochtergesellschaft der naturstrom AG.

Der prognostizierte spezifische Jahresenergieertrag laut unabhängigem Gutachten liegt bei 1.047 kWh / kWp.

 

Die Nachrangdarlehen

Die Nachrangdarlehen haben eine Laufzeit bis 31.12.2024. Die Verzinsung beträgt 3,00 % pro Jahr und erfolgt ab dem Tag, an dem der Nachrangdarlehensbetrag auf dem Konto der Projektgesellschaft eingeht. Die Tilgung erfolgt in zwei Raten über jeweils 50% zum 31.12.2023 und 31.12.2024.

 

Die Finanzierung

Die Gesamtkosten der Photovoltaikanlage betragen € 11.300.000. An Eigenkapital sind € 2.400.000 und an Bankdarlehen € 8.000.000 vorgesehen. Die Differenz über € 900.000 soll über Nachrangdarlehen finanziert werden. Sollten die € 900.000 nicht komplett eingeworben werden können, wird die Differenz über zusätzliches Eigenkapital ausgeglichen.

Konditionen

Volumen
900.000,- Euro
Zinsen p.a.
3,0 %
Zinszahlungsrhythmus
jährlich, nachschüssig erstmalig zum 31.12.2023
Verfügbar ab
29.03.2023
Anlagebetrag
500,- Euro. Darüber hinaus jeder durch 500 teilbare Betrag, maximal 25.000,- Euro.
Tilgung
50 % am 31.12.2023 50 % am 31.12.2024

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt

Weshalb investieren?
  • Gut für das Klima und Ihre Rendite
  • Fester Zinssatz, unabhängig von Börsenschwankungen
  • Unterstützung der Energiewende
  • Erfahrener Projektentwickler
Was bedeutet Schwarmfinanzierung?

Bei einer Schwarmfinanzierung (engl. Crowdinvesting) tun sich viele Menschen zusammen, um miteinander – als Schwarm – Projekte zu finanzieren und gemeinsam davon zu profitieren. Rechtlich wird dies beim Klimaschwarm durch Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt) geregelt. Das heißt, zwischen den Projektträgern und den Investoren wird ein Nachrangdarlehensvertrag geschlossen.

Was ist ein Nachrangdarlehen (mit qualifiziertem Rangrücktritt)?

Bei einem Nachrangdarlehen haben die Darlehensgeber und Darlehensnehmer grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Der Darlehensgeber schuldet die fristgerechte Zahlung des festgelegten Darlehensbetrags und der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung der festgelegten Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens laut Darlehensvertrag.

Nachrangigkeit bedeutet, dass die Gläubiger eines Nachrangdarlehens im Fall einer Insolvenz nach allen anderen Gläubigern, aber vor den Gesellschaftern bedient werden.

Qualifizierter Rangrücktritt bedeutet, dass der zu leistende Kapitaldienst (z. B. Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) ausbleiben oder aufgeschoben werden darf, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Ist eine solche Bedrohung abgewendet, werden die Zahlungen wieder aufgenommen.

Welche Risiken hat ein Nachrangdarlehen?

Mögliche Risiken sind im Vermögensanlagen-Informationsblatt unter Punkt 5 und im gesonderten Dokument „Risikohinweise“ beschrieben. Beide Dokumente finden Sie unter dem Reiter „Investitionsangebot“. Nachrangdarlehen haben grundsätzlich das Risiko des Totalverlustes der investierten Gelder, sollte ein Projekt nicht erfolgreich sein. Anleger handeln auf eigene Verantwortung und sollten sich daher immer mit den Projektrisiken vertraut machen.

Wie lange ist die Laufzeit des Darlehens?

Die Laufzeit des Nachrangdarlehens endet am 31.12.2024.

Wann erfolgt die erste Zinszahlung?

Die erste Zinszahlung erfolgt für den Zeitraum des Geldeingangs bis zum ersten Zinstermin am 31.12.2023.

Ist eine vorzeitige Kündigung des Darlehens möglich?

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen endet vertragsgemäß zum 31.12.2024. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

Was passiert, wenn das vorgesehene Volumen nicht platziert werden kann?

Auch wenn das vorgegebene Investitionsvolumen nicht vollständig erreicht wird, bleiben die abgeschlossenen Darlehensverträge bestehen. In diesem Fall wird der Differenzbetrag zum vorgesehenen Volumen durch NaturEnergy ausgeglichen.

Wer erhält das investierte Geld?

Der Darlehensvertrag wird mit der Projektgesellschaft (Darlehensnehmer) abgeschlossen, an diese überweist der Darlehensgeber auch direkt das Geld. Der Plattformbetreiber, die ecoeco Crowd GmbH, übt eine reine Vermittlerfunktion aus und hat keinerlei Zugriff auf die Darlehensmittel.

Wer ist für die Betriebsführung der Solaranlage zuständig?

Die technische Betriebsführung der Solaranlage übernimmt eine Tochtergesellschaft der
naturstrom AG.

Downloads

Vermögensanlagen-Informationsblatt
Risikohinweise
Darlehensvertrag (als Muster)

Aktuelles

 

Vertriebsstart 29.03.2023, 09:00 Uhr